In Anklam greift die Stadtverwaltung ein, um Menschen, die plötzlich ohne Dach über dem Kopf dastehen, zu helfen. Aktuell sind sieben Männer in der angemieteten Obdachlosenunterkunft sowie eine Frau mit sieben Kindern in einer separaten Wohnung untergebracht, erklärt Raik Gabbe vom städtischen Ordnungsamt. Die Familie sei jedoch ein Ausnahmefall.
Unterbringung von Männern und Frauen
Eine weitere Frau würde ebenfalls noch von der Stadt untergebracht. Dabei müsse gerade bei weiblichen Personen derzeit eine neue Lösung in der Stadt gefunden werden. Bislang hatte die Stadt zwei Wohnungen im ehemaligen Lehrlingswohnheim in der Pasewalker Allee gemietet. Diese seien jetzt zusammen mit dem Wohnheim für Ukrainer jedoch zum Monatsende gekündigt worden, erklärt Gabbe.
Die Stadt ist dazu verpflichtet, Männer und Frauen getrennt unterzubringen. Nur Familien dürften nicht getrennt werden. Zudem sei ein Anstieg beim Bedarf festzustellen – adäquat zu den Zwangsräumungen, bei denen das Ordnungsamt ebenfalls involviert ist, bilanziert Raik Gabbe.
Kapazitäten und Kosten
„Aktuell reichen die Kapazitäten noch aus, wenn wir eine zweite Wohnung für Frauen anmieten können“, schätzt der Ordnungsamtsleiter ein. Ob das auch in Zukunft so bleibt, müsse sich zeigen. Die Männerwohnung hat derzeit Platz für acht Personen. Allerdings stellt die Stadt auch vermehrt Ukrainer fest, die in den zurückliegenden Monaten Bedarf anmeldeten.
Um künftig Probleme zu vermeiden, hat die Verwaltung jetzt einen entsprechenden Entwurf samt Gebührenordnung erarbeitet. Die rund 67 Quadratmeter große Wohnung, die die Stadt zur Unterbringung von Obdachlosen von privat mietet, muss abgerechnet werden. Laut städtischer Kalkulation liegen die Kosten pro Monat dafür bei etwa 1000 Euro Miete samt allen Nebenkosten und weiteren 1050 Euro, die als Verwaltungskosten aufgelistet werden. Umgerechnet will die Stadt nun pro Bewohner und Tag künftig 8,74 Euro Benutzungsgebühr erheben.
Verwaltungsaufwand und Problemlagen
Die Stadt reiche für die Obdachlosenunterkunft nicht nur den Schlüssel aus, sondern kontrolliere auch alle ein bis zwei Tage, etwa die Einhaltung der Hausordnung vor Ort, erklärt der Mann vom Ordnungsamt. Hinzu komme der Verwaltungsaufwand, wenn die Obdachlosigkeit erstmals nachgewiesen werden muss oder die befristete Einweisung jeweils verlängert wird.
Nicht immer könne man bei Mietschulden und vielfältigen anderen Problemen jedoch wirklich helfen. Die Unterbringungszeit reiche von wenigen Tagen bis zu fast vier Jahren. Zudem könne niemand zum Umzug in eine andere Stadt gezwungen werden. Manchmal seien Bewohner auch einfach über Nacht verschwunden und würden sich erst nach Monaten wieder als bedürftig bei der Stadt melden, berichtet er.
Die Stadtvertretung hat die Satzung plus Gebührenordnung bereits einstimmig befürwortet. „Obdachlos zu sein, bedeutet nicht gleich auch mittellos“, machte der zuständige Sachgebietsleiter Nils Hippmann aus dem Ordnungsamt im Finanzausschuss klar. Vielfach bekämen Personen, die diese Hilfe in Anspruch nähmen, auch anderweitig Hilfe von den staatlichen Sozialsystemen. Auch Bewohner, die ein Erwerbseinkommen oder Rente beziehen, seien bei der Stadt bereits vorgekommen, ergänzt Raik Gabbe.