Trotz Überholverbot: Baby stirbt bei Unfall – Urteil im Prozess
Trotz Überholverbot: Baby stirbt bei Unfall – Urteil

Knapp eineinhalb Jahre nach einem schweren Frontalzusammenstoß zweier Autos auf der Bundesstraße 96 bei Godendorf (Mecklenburgische Seenplatte), bei dem ein Baby starb, ist der Fall strafrechtlich abgeschlossen. Das Amtsgericht Waren an der Müritz hat die Unfallverursacherin der fahrlässigen Tötung und der Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig gesprochen. Sie wurde zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 60 Euro verurteilt und erhielt ein Fahrverbot von drei Monaten.

Richter berücksichtigt familiäre Tragödie

Richter Roland Träger berücksichtigte bei seinem Urteil die tragische Konstellation des Falls: Die Angeklagte hat selbst vier Kinder und war die Tante des getöteten Mädchens, das erst vier Monate alt war und hinter ihr ordnungsgemäß im Babysitz im Wagen saß.

Riskantes Überholmanöver trotz Sperrlinie

Ausgangspunkt des Unfalls war ein riskantes Überholmanöver der 34-jährigen Berlinerin. Sie war mit ihrer jüngeren Schwester, die auf dem Beifahrersitz saß, und deren Baby auf der Rückfahrt in ihrem Mercedes von Neustrelitz nach Berlin. Die Angeklagte arbeitet nach eigenen Angaben als Geschäftsführerin eines Fladenbrotherstellers in Berlin. „Es tut mir leid, was damals passiert ist, so richtig kann ich mich aber nicht mehr daran erinnern“, sagte sie unter Tränen im Prozess. Sie befand sich damals noch in der Probezeit mit ihrem Führerschein.

Der andere Unfallbeteiligte, ein 73-jähriger Mann aus Lychen (Uckermark), der ihr mit seinem BMW entgegenkam, erinnert sich noch gut: „Ich fuhr von Süden an die Bergkuppe der B96 bei Godendorf heran, plötzlich sah ich, dass mir ein Auto entgegenkam.“ Die 34-Jährige hatte gegen 14.30 Uhr trotz Sperrlinie und Überholverbot an der nördlichen Seite der Hügelkuppe begonnen, einen Sattelzug-Lkw zu überholen, ohne etwas von vorn sehen zu können.

Zeuge bricht im Gerichtssaal in Tränen aus

„Ich konnte wegen der Leitplanke nicht mehr nach rechts ausweichen, wegen des Lkw aber auch nicht nach links fahren“, verdeutlichte der Rentner seine Zwangslage. Er habe bis zuletzt gehofft, dass der schwarze Mercedes sein Überholmanöver abbricht oder bremst, was aber nicht passierte. Der Mercedes drehte sich und stieß dann auch noch gegen den Auflieger des Lastwagens.

Das Baby erlitt so schwere Kopfverletzungen, dass es noch an der Unfallstelle starb. Die 34-Jährige, ihre damals 20 Jahre alte Beifahrerin und der Senior konnten alle aus den zerstörten Autos aussteigen, kamen aber als „schwer verletzt“ in Krankenhäuser. „Ich hatte eine gebrochene Rippe und starke Gelenkschmerzen an den Fingern und Hände“, sagt der 73-Jährige. Die psychischen Folgen habe er wohl unterschätzt – heute noch meidet er die Hügelkuppe der B96. Plötzlich bricht der Zeuge im Gerichtssaal in Tränen aus.

Urteil unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft

Mit der Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 60 Euro, also 7200 Euro, bleibt Richter Träger 30 Tagessätze unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. „Wie soll man als Staat in solchen Fällen reagieren?“, fragte Träger in den Saal. Die Angeklagte sei selbst traumatisiert. „Befriedigend ist das für keinen, wenn man so ein Urteil aussprechen muss.“ Das Gericht müsse aber ahnden, dass andere gefährdet wurden und ein Unbeteiligter schwer verletzt wurde – deshalb das dreimonatige Fahrverbot.

Der Verteidiger der Angeklagten hatte eine geringere Strafe gefordert. Seine Mandantin sei „eigentlich schon genug gestraft“. Immer wenn sie ihrer Schwester in die Augen sehe, müsse sie an deren gestorbenes Kind denken. Sie sei seit dem Unfall nicht wieder selbst Auto gefahren, wolle das aber perspektivisch wieder.

Die B96 war nach dem Unfall fast drei Stunden zwischen Neustrelitz und Fürstenberg gesperrt. Anwohner kritisierten, dass Autofahrer immer wieder zu riskant auf der engen Strecke unterwegs sind. Ein Ausbau der B96 ist seit langem geplant, aber die Umsetzung ist noch nicht in Sicht.