Vater beleidigt Notdienst-Mitarbeiterin: Gericht verhängt Strafe
Vater beleidigt Notdienst-Mitarbeiterin: Strafe

Ein 42-jähriger Vater aus Malchin (Mecklenburgische Seenplatte) ist am Amtsgericht Neubrandenburg wegen Beleidigung einer Mitarbeiterin des Kinder- und Jugendnotdienstes verurteilt worden. Die Richterin verhängte 15 Tagessätze zu je 15 Euro, insgesamt 225 Euro.

Telefonat eskaliert nach erneutem Weglaufen der Tochter

Der Vorfall ereignete sich am 27. Dezember 2025. Die zwölfjährige Tochter des Mannes war erneut weggelaufen, woraufhin der Kinder- und Jugendnotdienst den Vater kontaktierte. In dem Telefonat beschimpfte der Mann die 34-jährige Mitarbeiterin mit den Worten: „Du Blödmann, guck Dich doch mal an, wie Du aussiehst. Dich nimmt doch keiner für voll.“

Die Erzieherin hatte das Gespräch auf „Laut und Mithören“ gestellt, was in dem Amt übliche Praxis ist. Das Amt erstattete daraufhin Strafanzeige. Die betroffene Mitarbeiterin sagte als Zeugin vor Gericht: „Unsere Mitarbeiter werden tagtäglich beleidigt, wir wollen damit sagen, hier ist unsere Grenze.“ Ihrer Erfahrung nach würden solche Verfahren meist eingestellt.

Tochter in Pflegefamilie und Auslandsprojekt

Die Tochter des getrennt lebenden Vaters war dem Amt bereits bekannt und in einer Pflegefamilie untergebracht. Das Mädchen war schon wiederholt weggelaufen. In der Weihnachtszeit war sie erneut weggerannt, weil ihr Vormund ihr kein Handy erlaubt hatte. Danach wurde sie dabei ertappt, wie sie versuchte, Alkohol zu stehlen.

Die Zeugin erklärte vor Gericht: „Ich habe den Mann gefragt, ob er sich vorstellen kann, dass die Zwölfjährige auch Sex anbietet, um an Drogen zu kommen.“ Daraufhin seien dem Vater die Sicherungen durchgebrannt. Der Angeklagte räumte den Vorwurf ein und entschuldigte sich: „Das war nicht die feine englische Art.“ Die Mitarbeiterin nahm die Entschuldigung an.

Staatsanwaltschaft fordert Strafe

Die Staatsanwaltschaft sah trotz der Entschuldigung keine Möglichkeit, von einer Bestrafung abzusehen. Der Vater gab sein Monatseinkommen mit etwa 2000 Euro an, zahlt jedoch Unterhalt für zwei Kinder. Die Staatsanwaltschaft forderte 15 Tagessätze zu je 15 Euro, was die Richterin übernahm.

Seine heute 13-jährige Tochter kann der Mann vorerst nicht sehen. Sie wurde als in Gruppen „nicht integrierbar“ eingeschätzt und in ein Auslandsprojekt in eine Pflegefamilie in einem östlichen Nachbarland gebracht.