Tödlicher Gleitschirmunfall: Freispruch für Fluglehrer nach Staubteufel-Absturz
Tödlicher Gleitschirmunfall: Freispruch für Fluglehrer

Das Amtsgericht in Waren an der Müritz hat den Fluglehrer, der nach dem tödlichen Absturz eines Gleitschirmpiloten auf dem Flugplatz Vielist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt war, freigesprochen. Die Verhandlung ergab, dass unsichtbare Windhosen – sogenannte Staubteufel – den Unfall verursachten und der Lehrer keine Schuld trug.

Prozess um tödlichen Absturz von 2018

Der 50-jährige Pilot war im August 2018 auf dem Flugplatz Vielist bei Waren tödlich verunglückt. Die Staatsanwaltschaft hatte den 58-jährigen Fluglehrer aus Rostock angeklagt, weil er den Piloten angeblich nicht ausreichend betreut und angewiesen haben soll. Nach mehrstündiger Verhandlung ließ Staatsanwalt Klaus Oerters die Anklage fallen und forderte Freispruch. Richterin Alexandra Sprigode-Schwencke sprach den Fluglehrer frei.

Die Ermittlungen hatten sich unter anderem wegen eines fehlenden Sondergutachtens eines besonders erfahrenen Flug-Experten verzögert. Auch die Wetterbedingungen und das Flugmaterial waren Gegenstand umfangreicher Untersuchungen.

Staubteufel als Ursache

Die Verhandlung ergab, dass sich drehende „Teufelswinde“ – auch Staubteufel genannt – den Tod des erfahrenen Piloten verursachten. Diese kleinen Windhosen entstehen bei bestimmten Wetterbedingungen mit Sonneneinstrahlung auf trockenen Böden. Über Wiesen sind sie kaum zu erkennen, während sie auf Äckern durch Staub relativ gut sichtbar sind.

Der Pilot flog zunächst gegen den Wind, wie vorgeschrieben. Plötzlich kam es zu einem Luftstromabbruch. „Erst klappte die eine Flügelseite ein, dann die andere“, sagte ein Zeuge. Der Pilot stürzte aus etwa 15 bis 20 Metern Höhe fast senkrecht auf das Flugfeld, wurde schwer verletzt und starb drei Tage später im Krankenhaus.

Absturz war unvermeidbar

Ein 77-jähriger Seilwindenführer sagte als Zeuge aus: „Der Absturz war unvermeidbar.“ Auch ein Notschirm hätte in der geringen Höhe nichts mehr genützt. Der Gutachter erklärte, dass Flieger an Waldkanten immer mit plötzlichen Windproblemen rechnen müssten.

Die Witwe des Verunglückten, die als Nebenklägerin den Prozess verfolgt hatte, und der Freigesprochene umarmten und versöhnten sich. Sie kennen sich seit Jahren aus der Luftsportszene.

Mehrere Unfälle auf dem Flugplatz

Innerhalb von zehn Jahren gab es auf dem Flugplatz Vielist vier ähnliche Unfälle von Gleitschirmpiloten. Im Mai 2015 stürzte ein 84-jähriger Pilot aus zehn Metern Höhe ab und kam mit leichten Verletzungen davon. Im August 2020 verlor ein 55-Jähriger beim Landen die Thermik und stürzte aus fünf Metern Höhe schwer verletzt ab. Im September 2025 bekam eine 50-jährige Pilotin beim Start in 25 Metern Höhe Flugprobleme, weil sich die Leinen verdreht hatten. Sie wurde schwer verletzt, überlebte aber.

Der freigesprochene Fluglehrer übt seine Tätigkeit, die er bis 2018 in seiner Freizeit ausübte, seit dem Unfall nicht mehr aus.