Feuerwehr-Kauf in Witzin: Formfehler stoppen Beschluss – neue Entscheidung im Oktober
Feuerwehr-Kauf in Witzin: Formfehler stoppen Beschluss

Die Gemeindevertretung Witzin wird am 8. Oktober erneut über den Kauf eines gebrauchten Feuerwehrfahrzeugs der Gemeinde Dabel beraten. Der ursprüngliche Mehrheitsbeschluss vom 10. Juli 2025 wurde durch den Widerspruch des Bürgermeisters und eine anschließende Beanstandung blockiert. Die untere Rechtsaufsicht des Landkreises Ludwigslust-Parchim bemängelt formale Fehler und fordert eine rechtlich einwandfreie Entscheidung.

Unklare Beschlusslage seit Juli 2025

Im Juli 2025 hatte die Gemeindevertretung mehrheitlich beschlossen, ein Tanklöschfahrzeug aus Dabel zu kaufen, um die Löschwasserversorgung in Teilen Witzins zu verbessern. Dafür sollten 20.000 Euro im Haushalt 2025 eingeplant werden. Kurz darauf legte Bürgermeister Hans Hüller Widerspruch ein, den er per E-Mail an die Gemeindevertretung, die Stadtverwaltung Sternberg und die Rechtsaufsicht begründete.

Am 20. November 2025 stimmten sechs Gemeindevertreter über die Zulassung des Widerspruchs ab: 4 stimmten dagegen, 2 dafür. Laut Protokoll sollte der Ursprungsbeschluss weiterhin umgesetzt werden. Doch zwei Tage später legte der Bürgermeister eine Beanstandung vor, die an die Stadtverwaltung Sternberg ging. Die untere Rechtsaufsicht wurde am 9. Februar 2026 um eine rechtliche Bewertung gebeten, woraufhin sie am 18. Februar per E-Mail antwortete. Eine abschließende Entscheidung über den Widerspruch steht bisher aus.

Formfehler und fehlendes Gutachten blockieren Beschluss

Die Rechtsaufsicht stellte fest, dass Widerspruch und Beanstandung nicht formgerecht eingereicht wurden. Laut Kommunalverfassung hätten diese schriftlich und nicht ausschließlich elektronisch beim stellvertretenden Bürgermeister vorliegen müssen. Zudem sei die Zulässigkeit des Widerspruchs in der Sitzung am 20. November nicht erörtert worden. Das Sitzungsprotokoll lasse außerdem offen, wie der Beschlussvorschlag zur Widerspruchsvorlage konkret lautete. Eine brandschutzfachliche Stellungnahme des Landkreises fehlte ebenfalls.

Aus dem Protokoll geht hervor, dass die Gemeindevertretung den Widerspruch wohl ablehnen wollte. Dennoch wurde kein wirksamer Beschluss gefasst. Damit bleibt der Ursprungsbeschluss blockiert.

Die Rechtsaufsicht empfiehlt, bei der erneuten Beratung die brandschutzfachliche Stellungnahme des Landkreises zu berücksichtigen.