Hort-Diskussion in Penzlin: Träger fordert mehr Plätze, Landkreis zögert
Hort-Streit in Penzlin: Träger fordert mehr Plätze

In Penzlin ist eine Diskussion über die Hort-Situation entbrannt, obwohl die Stadt laut Amtsverwaltung genügend Plätze hat. In der Stadtvertretung stand kürzlich eine „Aussprache zur aktuellen Hort-Situation“ auf der Agenda. Hintergrund ist die Sondergenehmigung eines Kita-Trägers zur Nutzung von Räumen in der Schule.

Sondergenehmigung für Hort in der Schule

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hatte bereits in den vergangenen Schuljahren eine befristete Genehmigung für die Soziales Penzlin gGmbH mit der Kita „Zauberburg“ ausgestellt. Penzlins Bürgermeister Sven Flechner (parteilos) zeigte sich nun verwundert über die erneute Verlängerung, da die Hortkapazitäten in der Stadt ausreichend seien und die Schule gegenüber dem Amt einen Mangel an Räumen deutlich gemacht habe.

Die Zustimmung wurde dieses Mal für einen Teil der Plätze nur bis zum 31. Dezember dieses Jahres befristet. Es handelt sich um insgesamt 34 Plätze in der Schule, die der Träger zusätzlich zu den dauerhaft genehmigten 22 Hortplätzen in der Kita haben möchte. Der Landkreis will die zusätzlichen Plätze jedoch nicht mehr bezahlen, eine Finanzierungsvereinbarung sei dieses Mal nicht abgeschlossen worden, bestätigt die Kreisverwaltung.

Träger sieht Plätze als Teil des Gesamtkonzepts

Die Soziales Penzlin gGmbH ist hingegen der Auffassung, dass die zusätzlichen Hortplätze in der Schule schon immer Teil des Gesamtkonzepts der Einrichtung waren. „Wir haben also nie wirklich zusätzliche Hortplätze geschaffen, sondern hatten sie schon immer“, erklärt Geschäftsführer Steffen Burr. Die Befristung habe sich immer nur ergeben, weil die Mietverträge befristet laufen mussten.

Zudem habe der Träger bereits einen Raum außerhalb der Schule für die Hort-Betreuung hergerichtet, für den bislang aber noch die Betriebserlaubnis fehle. In der Kita „Zauberburg“ sei der Bedarf an Hortplätzen höher als das Angebot. „Wir haben mehr Anträge als Plätze“, erklärt Burr und verweist auf ein Wahlrecht der Eltern für eine Einrichtung. Er geht davon aus, dass man sich noch einigt und betont, dass es ihm um eine Lösung im Sinne der Kinder gehe. Auf Eltern würden in keinem Falle zusätzliche Kosten zukommen.

Landkreis sieht keine Notwendigkeit

Die Kreisverwaltung sieht jedoch keinen Spielraum. Mit der zusätzlichen Betriebserlaubnis dürfe zwar grundsätzlich eine Betreuung stattfinden, „sie begründet aber nicht automatisch einen Anspruch darauf, dass der Landkreis die zusätzlichen Plätze auch öffentlich finanziert.“ Auch das Wahlrecht der Eltern schränkt der Landkreis ein: „Das Wunsch- und Wahlrecht bedeutet jedoch nicht, dass für jede gewünschte Einrichtung zusätzliche, öffentlich finanzierte Plätze geschaffen werden müssen.“

Entscheidend sei, ob insgesamt ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. „Nach der aktuellen Bedarfsplanung ist dies in Penzlin der Fall“, heißt es vom Landkreis. So würden im Versorgungsbereich derzeit 42 freie Betreuungsplätze bei anderen Trägern zur Verfügung stehen.