Laubbläser in Parchim: Lärm und Regeln im Herbst
Laubbläser in Parchim: Lärm und Regeln im Herbst

In diesen Tagen sind sie vielerorts im Einsatz: Menschen, die mit Laubsaugern und Laubbläsern das Herbstlaub beseitigen. Doch was ist erlaubt und wo liegen die Grenzen? In Parchim gelten die allgemeinen Regelungen der Bundesimmissionsschutzverordnung, ohne zusätzliche kommunale Einschränkungen.

Regeln für den Betrieb von Laubbläsern

Die Geräte verursachen erheblichen Lärm. Benzinbetriebene Modelle erreichen bis zu 115 Dezibel, während bereits ab 80 Dezibel langfristige Hörschäden möglich sind. Daher stuft die Bundesimmissionsschutzverordnung diese Geräte in die Lärmstufe II ein. Nutzer tragen oft Hörschutz, doch Nachbarn, Passanten und Tiere bleiben ungeschützt.

Um die Lärmbelästigung zu minimieren, gibt es strenge Einsatzregelungen. An Werktagen dürfen Laubsauger und Laubbläser nur von 9 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr betrieben werden. An Sonn- und Feiertagen ist der Einsatz ganztägig verboten. Zusätzlich können Städte und Gemeinden eigene Vorschriften erlassen. Davon hat die Stadt Parchim keinen Gebrauch gemacht, wie das Ordnungsamt auf Nachfrage mitteilte. Verstöße können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.

Erfahrungen aus der Praxis

Sven Lohmann, Mitarbeiter in einem Gartenbaubetrieb im Raum Plau am See, setzt Laubbläser gezielt ein: „Laubbläser setzen wir nur sehr gezielt ein“, betont er. Er versteht, dass sich viele Menschen von den Gebläsegeräuschen behelligt fühlen. „Doch vor allem auf großen Rasenflächen zwischen Mehrfamilienhäusern ist es wesentlich effektiver als das mechanische Zusammenrechen.“

Peter Hölscher aus der Nähe von Lübz berichtet von positiven Erfahrungen mit einem Laubsauger. Sein Nachbar besitzt eine große Buche, deren Laub die Biotonne regelmäßig überfüllte. Nach Rücksprache mit der Gemeinde wurde ihm ein motorbetriebener Laubsauger empfohlen: „Das Gerät mulcht das Laub direkt, sodass die vierfache Menge in die Biotonne passt!“ Die Anschaffungskosten amortisierten sich schnell, da die Kosten für eine zweite Biotonne auf Dauer höher gewesen wären. Einen Laubbläser hält Hölscher hingegen für weniger sinnvoll: „Das Ding macht Lärm und viel Wind, beseitigt aber nicht das Problem. Da muss ich ja trotzdem noch zupacken und den Laubhaufen beseitigen.“