Vor dem Amtsgericht Ludwigslust hat ein 52-jähriger Jäger aus Cloppenburg unter Tränen geschildert, wie er bei einer Gemeinschaftsjagd bei Mustin im Januar 2025 seinen besten Freund tödlich am Hals traf. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm fahrlässige Tötung vor.
Schuss aus dem Hochsitz in stockdunkler Nacht
Der Angeklagte Klaus P. (Name geändert) berichtete, er habe durch den Wärmebildvorsatz an seinem Gewehr in der stockdunklen Nacht eine Silhouette erspäht, die er eindeutig für ein Wildschwein hielt. „Ich habe gesehen, dass da ein Wildschwein in der Senke auf dem Feld entsteht. Ich hatte keinen Zweifel“, sagte er vor Gericht. Er drückte ab, bemerkte jedoch sofort ein „hölzernes Geräusch“, das nicht zu einem Treffer bei einem Tier passte. „Ich habe sofort gemerkt, da stimmt was nicht“, so P. Statt eines Wildschweins traf er seinen 48-jährigen Freund, der rund 140 Meter entfernt auf einem anderen Hochsitz saß.
Hochsitze standen in direkter Linie
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Jäger vor, vor der Schussabgabe das Ziel nicht sicher als Schwarzwild identifiziert zu haben. Zudem habe er gewusst, dass der benachbarte Hochsitz mit dem späteren Opfer besetzt war. Eine 3-D-Rekonstruktion des Tatortes zeigte, dass beide Hochsitze nahezu in direkter Linie mit einem Abstand von rund 139 Metern an einer Waldkante standen. Auf dem Streifen zwischen den Kanzeln ragte teilweise Gestrüpp oder Geäst hinein und schränkte die Sicht ein.
P. gab den Schuss aus dem rechten Fenster seiner Kanzel ab – genau in Richtung des anderen Hochsitzes. Ein Jäger und Zeuge erklärte: „Eigentlich ist das ein No-Go.“ Man schieße nicht in die Richtung anderer Hochsitze. Auch der Jagdpächter stellte klar: In einer solchen Schützenkette „ist es verboten zu schießen“. Anlegen dürften Jäger erst, wenn das Wild aufs Feld gelaufen sei.
Offene Fragen und verschwundenes Gerät
Warum P. diese Regel missachtete und wie er ein Wildschwein mit einem Menschen verwechseln konnte, sind die großen Fragen des Prozesses. Erschwert werden die Antworten womöglich, weil eine zweite Wärmebildkamera des Angeklagten, mit der sich auch aufzeichnen lässt, nicht mehr da ist. Mit dem Gerät hatte der Jäger das vermeintliche Wildschwein zuerst erspäht. Es soll in der besagten Nacht verloren gegangen sein.
Der Angeklagte beteuerte am Dienstag: „Ich würde Stein und Bein schwören, das war ein Wildschwein. Ich hatte keinen Zweifel, das werde ich mir ein Leben lang vorwerfen.“ Er sei davon ausgegangen, dass er nicht Richtung Hochsitz ziele, sondern aufs Feld. Am verhängnisvollen Abend hatte er das Wärmebildgerät mit starker Vergrößerung benutzt. Später habe er erfahren, dass die Technik bei entsprechender Vergrößerung ein Bild in grober Verpixelung liefere und Entfernungen verzerrt darstellen könne.
Bei den Ermittlungen wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft auch erwogen, dass der Jäger sein Wärmebildgerät testen wollte und dafür seinen Freund anvisiert habe. Dabei könnte sich versehentlich ein Schuss gelöst haben. Der Angeklagte wies das am Dienstag zurück. Mit einem Urteil wird in den kommenden Tagen gerechnet.