Tiefflüge über Parchim: Luftwaffe flog tiefer als erlaubt?
Tiefflüge über Parchim: Luftwaffe tiefer als erlaubt?

Anwohner der Region Parchim haben am Dienstagmittag den Eindruck gehabt, dass ein Transportflugzeug der Luftwaffe tiefer als sonst unterwegs war. Eine Auswertung von Radardaten bestätigt die Beobachtung teilweise: Die geringste Flughöhe lag bei 500 Fuß, also etwa 150 Metern. Das entspricht der Mindesthöhe, die Transportflugzeuge der Luftwaffe einhalten müssen.

Grill auf der Terrasse kippte um

Eine Augenzeugin schilderte der Redaktion, dass bei dem Überflug der Grill auf der Terrasse umgekippt ist. „Die sind tiefer als 200 Meter geflogen“, ist sie sich sicher. Auch bei einer Nachbarin habe die Maschine einen gehörigen Schreck verursacht. Vor gut einem Monat kreisten bereits zwei A400M des Lufttransportgeschwaders 62 (LTG) aus Wunstorf über der Region – damals in einer Höhe von rund 200 Metern, wie die Luftwaffe mitteilte.

Beim Trainingsflug am Dienstag war die Flughöhe tatsächlich etwas geringer. Das ergab eine Auswertung der Radardaten, die die Redaktion bei der Luftwaffe erfragt hat.

Öffentliche Flugdaten weichen ab

Öffentlich einsehbare Flugdaten zeigten, dass eine der Maschinen zeitweise nur 137 Meter hoch geflogen sein soll. Doch dafür gibt es eine einfache Erklärung: „Unsere Radardaten sind wesentlich präziser“, so ein Sprecher des Luftfahrtamtes der Bundeswehr. Es werde der tatsächliche Abstand zum Boden direkt unter dem Flugzeug ermittelt. Der Einsatz am Dienstag sei unter Beachtung der flugbetrieblichen Bestimmungen erfolgt, erklärte der Sprecher weiter. Es liege kein Verstoß vor.

Route und Trainingszweck

Die beiden Transportmaschinen waren in Wunstorf gestartet und flogen westlich an Ludwigslust vorbei, weiter nach Parchim und von dort Richtung Neubrandenburg. Dort trainierten sie verschiedene Anflugverfahren, so die Luftwaffe.

Militärischer Tiefflug bedeutet nach Angaben der Bundeswehr „zunächst Flugbetrieb mit Kampf- oder Transportflugzeugen unter 1.500 Fuß über Grund“ – das sind etwa 500 Meter. Solche Flüge sind prinzipiell an Werktagen von 8 bis 18.30 Uhr „überall in Deutschland zulässig“, bis zu einer Mindestflughöhe von etwa 150 Metern. Ausgenommen sind Großstädte, Kernkraftwerke sowie bestimmte Industrieanlagen. Die Mindestflughöhe für Überschallflüge über Land beträgt 36.000 Fuß (etwa 11.000 Meter).