Seit Anfang des Jahres hat das Veterinäramt des Landkreises Nordwestmecklenburg bereits 74 Tiere beschlagnahmt. Für zwei Tiere kam jede Hilfe zu spät – sie mussten wegen ihres sehr schlechten Gesundheitszustandes eingeschläfert werden. Der traurige Trend des Vorjahres setzt sich damit fort.
Gründe für die Beschlagnahmungen sind vielfältig
Wie ein Sprecher des Landkreises schildert, sind die Gründe für die Sicherung der Tiere vielfältig. „Es handelte sich um unerlaubte Zucht und Handel, um unversorgt zurückgelassene Tiere, Tiere die unter schlechten Bedingungen gehalten und/oder schlecht versorgt wurden sowie Tiere, die krank waren und denen eine tierärztliche Versorgung nicht zuteilwurde.“
Im Tierarten-Vergleich zeigen sich deutliche Unterschiede: Der größte Teil der fortgenommenen Hunde stammt aus unerlaubter Zucht und Handel, der Großteil der gesicherten Katzen aus messiehaften Verhältnissen. Fast alle Tiere wurden in besonders schlechtem gesundheitlichem Zustand oder unter tierschutzwidrigen Haltungsbedingungen vorgefunden – 73 von 74 beschlagnahmten Tieren.
Zahlen und betroffene Tierhalter
Insgesamt wurden seit Anfang dieses Jahres 29 Hunde, 26 Katzen, zwölf Ziervögel, sechs Kaninchen sowie zwei Hühner von ihren Haltern fortgenommen. In zwei Fällen wurden besonders viele Tiere beschlagnahmt: jeweils elf Hunde und elf Katzen. Insgesamt waren 15 Tierhalter von den in diesem Jahr durchgeführten Beschlagnahmungen betroffen.
Die fortgenommenen Tiere werden grundsätzlich immer einem Tierarzt vorgestellt und in der Quarantäne gegen Parasiten behandelt und geimpft, soweit eine aktuelle Behandlung und ein aktueller Impfstatus nicht sicher nachgewiesen werden kann. In mehreren Fällen war eine darüber hinausgehende tierärztliche Behandlung erforderlich.
Unterbringung und Kosten
Die beschlagnahmten Tiere wurden zur überwiegenden Zahl in Tierheimen untergebracht, mit denen der Landkreis Verträge abgeschlossen hat. „Es wurden zwei Tiere nach Kontrolle der Haltungsbedingungen an die Tierhalter zurückgegeben. Der größte Teil der übrigen Tiere wurden bereits an neue, zuverlässige und fachkundige Tierhalter vermittelt“, schildert der Kreissprecher. Aktuell befinden sich noch eine Katze und sechs Hunde in behördlicher Obhut.
Bislang entstanden dadurch rund 28.500 Euro an Kosten für die Unterbringung und tierärztliche Behandlung der fortgenommenen Tiere. Weitere Rechnungen stehen noch aus.
Hintergrund: Animal Hoarding und Meldung von Verstößen
Wenn Menschen immer mehr Tiere ansammeln und dabei die Kontrolle über deren Haltung und Versorgung verlieren, spricht man von Animal Hoarding. Die Ergebnisse eines Forschungsprojekts unter der Leitung des Deutschen Tierschutzbundes zeigen, dass Animal Hoarding deutlich häufiger vorkommt als bislang bekannt. Für das Jahr 2023 sind bundesweit 343 Fälle gemeldet worden – statistisch fast jeden Tag einer. Durchschnittlich waren 47,5 Tiere pro Fall betroffen.
Verstöße gegen den Tierschutz sind bei der zuständigen Behörde (Veterinäramt oder Polizei) anzuzeigen. Die Zuständigkeit ist abhängig von der Schwere des Verstoßes. Grundsätzlich kann jeder Verstoß bei dem zuständigen Veterinäramt angezeigt werden, welches das weitere Vorgehen initiiert. Im Falle einer Ordnungswidrigkeit handelt das Veterinäramt in eigener Zuständigkeit, im Falle einer Straftat wird der Fall an die Polizei und Staatsanwaltschaft weitergeleitet.