Fabian-Prozess: Gutachten zur Schuldfähigkeit der Angeklagten
Fabian-Prozess: Gutachten zur Schuldfähigkeit

Im Mordprozess um den vor rund einem Jahr getöteten achtjährigen Fabian steht am 32. Verhandlungstag die Frage der Schuldfähigkeit der 30-jährigen Angeklagten im Mittelpunkt. Der psychiatrisch-forensische Sachverständige Peter Keiper will sein Gutachten vorlegen. Er nimmt seit Prozessbeginn am 28. April an der Verhandlung teil.

Vorwürfe und Hintergrund

Laut Anklage soll die Frau Fabian am 10. Oktober 2025 an einem Tümpel bei Klein Upahl, rund 15 Kilometer von Güstrow entfernt, erstochen und die Leiche anschließend angezündet haben. Die Staatsanwaltschaft sieht ein Tatmotiv in ihrer Beziehung zu Fabians Vater. Die Angeklagte wies die Vorwürfe mehrmals deutlich zurück.

Weitere Schritte im Verfahren

Nach eigenen Angaben bezieht die Angeklagte seit Jahren wegen psychischer Probleme eine Erwerbsminderungsrente. Nach dem Gutachten könnte die Beweisaufnahme abgeschlossen werden. Danach sind die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung für den 29. und 30. Oktober geplant, am 10. November könnte das Urteil folgen.