Im Mordprozess um den getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow soll am Donnerstag der psychiatrische Sachverständige sein Gutachten vorlegen. Das teilte der Vorsitzende Richter, Holger Schütt, zum Abschluss des 31. Verhandlungstages mit. In dem Gutachten geht es auch um die Schuldfähigkeit der 30-jährigen Angeklagten.
Beweisaufnahme vor dem Abschluss
Danach dürfte die Beweisaufnahme abgeschlossen sein. Am 29. und 30. Oktober sollen vor dem Landgericht Rostock die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gehört werden. Vermutlich wird sich auch die Angeklagte in einem letzten Wort äußern.
Urteilsverkündung geplant
Die Urteilsverkündung wäre dann am 10. November. „Das ist der Plan des Gerichtes“, so Schütt.
Die Frau ist des Mordes an dem achtjährigen Fabian angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, das Kind am 10. Oktober 2025 aus seiner Wohnung in Güstrow gelockt und an einem Tümpel bei Klein Upahl, etwa 15 Kilometer südlich der Kleinstadt, erstochen zu haben. Die Angeklagte, die selbst Mutter eines Sohnes etwa in Fabians Alter ist, bestreitet die Tat.