Am Landgericht Rostock soll am Donnerstag der psychiatrische Sachverständige sein Gutachten zur Schuldfähigkeit der 30-jährigen Angeklagten Gina H. vorlegen. Dies kündigte der Vorsitzende Richter an. Der Fachmann hatte den gesamten Prozess im Gerichtssaal verfolgt und mehrmals längere Gespräche mit Gina H. in ihrer Untersuchungshaft geführt, um sich ein umfassendes Bild von ihrer Persönlichkeit zu machen.
Prozessbegleitung durch Psychiater
Eine solche Prozessbegleitung durch einen Psychiater erfolgt in der Regel, wenn es Hinweise auf Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit gibt. Auch kann sie angeordnet werden, um einzuschätzen, ob Verurteilte nach Verbüßung der Strafhaft für die Allgemeinheit gefährlich sein könnten – dann droht Sicherungsverwahrung. Im Fall von Gina H. gilt letzteres als sehr unwahrscheinlich. Es gibt allerdings Hinweise, die eine Prüfung von Schuldunfähigkeit oder verminderter Schuldfähigkeit rechtfertigen, da sie seit Jahren wegen psychischer Probleme in Behandlung ist.
Rechtliche Grundlagen und Einschätzung
Der Sachverständige prüft, ob eine psychische Krankheit im Sinne von Paragraf 20 des Strafgesetzbuchs vorliegt und ob diese so schwer ist, dass die Angeklagte im Tatzeitraum nicht klar denken konnte. Dabei ist oft entscheidend, ob sich die Krankheit auch im Alltag zeigt, etwa durch wiederholte Muster im Denken oder Verhalten. Ein Psychotherapeut, bei dem Gina H. zuletzt in Behandlung war, hatte als Zeuge eine emotional instabile Persönlichkeitsstörung mit Borderline-Typus diagnostiziert. Dies allein deutet nicht auf verminderte Schuldfähigkeit hin; der Bundesgerichtshof fordert in solchen Fällen ein Handeln aus einem mehr oder weniger unwiderstehlichen Zwang.
Das Gericht ist nicht verpflichtet, der Einschätzung des Gutachters zu folgen. Die Richter müssen sich selbst ein Bild machen und dies im Urteil begründen. Sie können einem Gutachten auch widersprechen und zu einer gegensätzlichen Einschätzung kommen.
Abschluss der Beweisaufnahme und Urteil
Mit der Vorstellung des Gutachtens endet die Beweisaufnahme. Falls keine weiteren Anträge gestellt werden, sind die Plädoyers für den 29. und 30. Oktober angekündigt. Die Urteilsverkündung wird voraussichtlich am 10. November stattfinden. Der achtjährige Fabian war am 10. Oktober des Vorjahres als vermisst gemeldet worden; vier Tage später meldete Gina H. den Fund seiner Leiche. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, Fabian aus der Wohnung seiner Mutter in Güstrow gelockt und an einem Tümpel bei Klein Upahl erstochen zu haben. Später soll sie zurückgekehrt sein, um den Leichnam anzuzünden.