Mordprozess um Fabian (8): Gutachter hält Angeklagte für schuldfähig
Mordprozess Fabian: Gutachter hält Angeklagte für schuldfähig

Im Mordprozess um den achtjährigen Fabian aus Güstrow hat der psychiatrisch-forensische Sachverständige Peter Keiper die Angeklagte für grundsätzlich schuldfähig erklärt. Die 30-Jährige leide zwar an einer Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ und einer Lernbehinderung, diese seien aber nicht so schwer ausgeprägt, dass sie die Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt deutlich beeinflusst hätten.

Gutachter sieht volle Einsichtsfähigkeit

Der Gutachter betonte, dass die Angeklagte trotz ihrer psychischen Probleme in der Lage sei, das Unrecht der vorgeworfenen Tat in „vollen Umfang“ zu erkennen. Er verwies auf psychopathische Tendenzen, die sich in gefühllosem und manipulativem Verhalten zur Ausbeutung anderer zeigten. Der Facharzt nahm seit Prozessbeginn am 28. April an jedem Verhandlungstag teil.

Vorwurf: Tötung und Brandlegung

Laut Anklage soll die Frau Fabian am 10. Oktober 2025 an einem Tümpel bei Klein Upahl, rund 15 Kilometer von Güstrow entfernt, erstochen und die Leiche anschließend angezündet haben. Die Staatsanwaltschaft sieht ein Tatmotiv in der Beziehung der Angeklagten zu Fabians Vater. Die Angeklagte wies die Vorwürfe mehrmals deutlich zurück.

Verfahrensablauf und nächste Schritte

Nach eigenen Angaben bezieht die Frau seit 2015 wegen psychischer Probleme eine Erwerbsminderungsrente. Nach dem Gutachten wird mit einem Abschluss der Beweisaufnahme gerechnet. Die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung sind für den 29. und 30. Oktober geplant, das Urteil könnte am 10. November folgen.