Mordprozess Fabian: Urteil am 10. November geplant
Mordprozess Fabian: Urteil am 10. November geplant

Im Mordprozess um den getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow zeichnet sich nach 31 Verhandlungstagen ein Ende der Beweisaufnahme ab. Am Donnerstag soll der psychiatrische Sachverständige sein Gutachten vorlegen, wie der Vorsitzende Richter Holger Schütt am Landgericht Rostock sagte. Danach werde man gegebenenfalls zum Ende der Beweisaufnahme kommen. In dem Gutachten geht es auch um die Frage der Schuldfähigkeit der 30-jährigen Angeklagten.

Zeitplan für Plädoyers und Urteil

Der Sachverständige war von Anbeginn des seit 28. April laufenden Prozesses anwesend. Am 29. und 30. Oktober sollen die Plädoyers von Staatsanwaltschaft beziehungsweise Verteidigung gehalten werden. Vermutlich wird sich auch die Angeklagte in einem letzten Wort äußern. Die Urteilsverkündigung wäre dann am 10. November. „Das ist der Plan des Gerichtes“, so Schütt.

Die Tat und der Prozessverlauf

Die Frau ist des Mordes an dem achtjährigen Fabian aus Güstrow angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, das Kind am 10. Oktober 2025 aus seiner Wohnung gelockt und an einem Tümpel bei Klein Upahl, etwa 15 Kilometer südlich von Güstrow, erstochen zu haben. Die Angeklagte, die selbst Mutter eines Sohnes etwa in Fabians Alter ist, bestreitet die Tat.

Sie war es, die am 14. Oktober den Fund des Leichnams der Polizei meldete. Während des Prozesses räumte sie ein, die Leiche am Abend des 13. Oktober gefunden zu haben, als sie zweimal jeweils mit einem anderen Bekannten am Fundort gewesen sei. Die Freunde hätten ihr eindringlich davon abgeraten, die Polizei zu rufen. Deshalb habe sie den Fund erst am 14. Oktober gemeldet.

Umfangreiches Verfahren

Im Verlauf des Prozesses wurden stundenlang Sprachnachrichten oder Audiodateien aus der angeordneten Telefonüberwachung abgespielt. Das war auch am Montag der Fall. Im Gespräch mit einem der beiden Bekannten sprach sie erneut von einem Zufall, dass man den Leichnam gefunden habe. Durch die Medienberichterstattung sei sie an den Pranger gestellt worden. Auch ihr vollständiger Name und ihr Wohnort seien früh genannt worden.

Das Tatmotiv soll laut Anklage mit dem Verhältnis der Angeklagten zu Fabians Vater und dem zeitweisen Ende dieser Beziehung zusammenhängen. In dem Prozess wurden Dutzende Zeugen und zahlreiche Sachverständige gehört. Die Akten zu dem Fall umfassen 19 Bände, ausgedruckt wären das 45.000 Blatt Papier. Dazu gibt es noch 28 Sonderhefte und diverse Beiakten. Hinzu kommen 3,6 Terabyte elektronische Spuren, die der Kammer vorliegen.

Der Angeklagten wird vorgeworfen, den zur Tatzeit achtjährigen Fabian aus Güstrow heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben. Fabians Mutter nimmt mit ihrer Rechtsanwältin Christina Habetha als Nebenklägerin an dem Prozess teil.