Organspende: Maria hat Angst, im Ernstfall „ausgeschlachtet“ zu werden
Organspende: Angst vor „ausgeschlachtet“ zu werden

In Deutschland warten jährlich rund 8000 Menschen auf ein Spenderorgan, doch nur knapp 1000 Menschen spenden pro Jahr. Diese große Lücke zwischen Bedarf und tatsächlichen Spenden beschäftigt die Politik seit Jahrzehnten – und sorgt auch in Rostock für Diskussionen.

Die Lücke zwischen Bedarf und Spenden

Laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) stehen rund 8000 Menschen auf den Wartelisten. Im Organspenderegister haben sich nur knapp 500.000 Menschen registriert. 2025 spendeten nur knapp 1000 Menschen eines oder mehrere Organe. Ein großer Teil der Wartelistenpatienten verstirbt, noch während sie auf ein Organ warten.

Die Fallzahl der Wartenden ist mit rund 8000 jährlich gering im Vergleich zu anderen medizinischen Bereichen. „Auch die Lobby ist eher klein“, sagt Sebastian Hinz, Transplantationsmediziner an der Universitätsmedizin Rostock (UMR).

Medizinische Lösung vorhanden, Organe fehlen

Medizinisch sei die Lösung für viele dieser Patienten längst vorhanden: die Transplantation. „Im europäischen Umland fragen Kolleginnen und Kollegen immer wieder, warum wir nicht einfach transplantieren“, so Hinz. Eine Transplantation sei nicht nur lebensrettend, sondern auch deutlich wirtschaftlicher als etwa eine Dialyse über Jahrzehnte hinweg.

„Wir würden gern mehr transplantieren – aber uns fehlen die Organe“, meint Hinz. Nur ein Bruchteil der Spendenwilligen kommt aufgrund der Voraussetzung Hirntod (IHA) und weiterer Faktoren überhaupt als Spender infrage. Es braucht folglich mehr Menschen, die bereit sind, ein Organ zu spenden.

Widerspruchsregelung in den meisten Ländern

In den meisten europäischen Ländern gibt es bereits eine Variante der Widerspruchsregelung: Jede verstorbene Person gilt als Organspender, sofern sie zu Lebzeiten nicht widersprochen hat. In Deutschland gilt die erweiterte Zustimmungslösung: Eine Organentnahme ist nur zulässig, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten zugestimmt hat. Liegt keine Erklärung vor, entscheiden die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen.

Deutschland profitiert seit Jahren vom internationalen Organaustausch innerhalb von Eurotransplant. Als einziges Mitgliedsland ohne Widerspruchsregelung erhält es mehr Organe aus dem Ausland, als es abgibt. Länder wie Österreich, Frankreich oder Spanien verzeichnen deutlich höhere Spenderzahlen – auch, weil dort die Widerspruchslösung gilt.

Politische Debatte seit Jahrzehnten

In einer Orientierungsdebatte Ende Juni im Bundestag fanden sich Befürworter beider Modelle fraktionsübergreifend in CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Befürworter der Widerspruchsregelung betonten Fragen der Solidarität und hielten es für zumutbar, dass jede Person eine formlose Entscheidung trifft. Befürworter der Zustimmungsregelung verwiesen auf das Recht, sich nicht entscheiden zu müssen: Schweigen sei keine Zustimmung. Aktuell läuft das Gesetzgebungsverfahren – ein erstes Gesetz zur Widerspruchsregelung soll Ende des Jahres im Parlament besprochen werden.

Das erste Transplantationsgesetz trat 1997 in Kraft und führte die erweiterte Zustimmungsregelung mit dem Hirntod als Voraussetzung ein. Bereits 1978 gab es einen Vorstoß von SPD-Justizminister Hans-Jochen Vogel, der eine Variante der Widerspruchslösung vorsah, aber scheiterte. Zuletzt lehnte der Bundestag im Januar 2020 einen neuerlichen Vorstoß in Richtung Widerspruchsregelung ab. Stattdessen beschloss das Parlament, die Zustimmungslösung zu stärken, etwa durch ein Online-Register und regelmäßige Ansprachen in Praxen und Behörden – der erhoffte Anstieg dokumentierter Entscheidungen blieb aus.

Zahlen für MV und Deutschland

Zum 31. Dezember 2025 standen in Mecklenburg-Vorpommern 201 Menschen aktiv auf der Warteliste. Sie benötigten zusammen 215 Organe: 148 Nieren, 30 Lebern, 17 Herzen, 14 Bauspeicheldrüsen, 6 Lungen. In Deutschland standen 8199 Menschen auf der aktiven Warteliste. Im Jahr 2025 gab es 985 postmortale Organspender, die insgesamt 3.020 transplantierbare Organe zur Verfügung stellten. In MV wurden 66 Organe entnommen: 8 Herzen, 6 Lungen, 34 Nieren, 16 Lebern, 2 Bauspeicheldrüsen – 22 Verstorbene haben gespendet. 2026 haben in MV bisher 17 Verstorbene 70 Organe gespendet.

Persönliche Ängste und Vorbehalte

Die Rostockerin Maria N. hat Angst davor, im Ernstfall „ausgeschlachtet“ zu werden und befürchtet, bei bestehender Organspende-Zustimmung medizinisch weniger gut behandelt zu werden. Klaus-Jürgen H. lehnt eine Organspende aus religiösen Gründen ab. Gertrud L. „will einfach nicht“, dass ihrem Körper nach dem Tod die Organe entnommen werden. Und Jörg B. gibt offen zu: „Wäre ich nicht selbst betroffen, ich hätte mich damit nie befasst.“

Wie man sich entscheide, ob man spenden wolle oder nicht, stehe überhaupt nicht zur Debatte, sind sich die Experten einig. Die Entscheidung selbst bedarf keiner Erklärung und schon gar keiner Rechtfertigung. Die Widerspruchsregelung würde aber helfen, meint Sandra Loder von der DSO, dass sich die Menschen überhaupt mit dem Thema beschäftigen. Denn wie zahlreiche Studien zeigen, hat die überwiegende Mehrheit keine wirklichen Vorbehalte – die meisten haben sich nur einfach nie mit dem Thema befasst.