Raubüberfall in Neubrandenburg: Mann muss vier Jahre in Haft
Raubüberfall in Neubrandenburg: Vier Jahre Haft

Ein 25-jähriger Mann aus Russland ist vom Landgericht Neubrandenburg wegen besonders schweren Raubes zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte in Neubrandenburg ein Wettbüro mit einem Messer überfallen, um seine Abschiebung nach Russland zu verhindern.

Tat und Motiv

Der Überfall ereignete sich in der Nacht vom 9. zum 10. April. Der Mann wurde bereits eine halbe Stunde nach der Tat von der Polizei gefasst und gestand im Prozess.

Richter Norman Golinski erklärte in der Urteilsbegründung, die Bereicherung sei „eher das untergeordnete Tatmotiv“ gewesen. Als Hauptmotiv wertete die Kammer, dass der Verurteilte mit dem Raub unbedingt die ihm drohende Abschiebung verhindern wollte. „Ich will nicht nach Russland zurück, dann werde ich eingezogen und muss in den Krieg“, sagte der Mann.

Hintergrund des Angeklagten

Der Verurteilte stammt aus Tschetschenien. Dort würden wehrfähige Männer auf der Straße zum Militär für den Krieg gegen die Ukraine eingezogen, heißt es. Als der Angeklagte 14 Jahre alt war, also um 2015, sei die Familie illegal nach Deutschland gezogen, sagte er. Hier absolvierte er zuletzt die neunte Klasse. Mehrere Versuche, dauerhaft Arbeit zu finden, scheiterten zunächst. Dann ging er in den Süden, ließ sich zum Sicherheitsdienstmitarbeiter schulen. Später kam er wieder zurück, bekam aber kein Bleiberecht. Um nicht abgeschoben zu werden, ging er nach Österreich zu einem Bruder und versuchte, dort Asyl zu bekommen. Das klappte nicht. Dort sollte er nach Deutschland abgeschoben werden und kam vorher von allein zurück zu Verwandten nach Neubrandenburg, wo er aber tagelang nur in der Wohnung hockte.

Überfall und Folgen

Vier Kameras zeichneten den Überfall auf. Der Täter kam mit Kapuzenjacke und Sturmhaube maskiert gegen 23.00 Uhr durch die Tür, ging sofort hinter den Tresen und bedrohte den einzigen anwesenden Angestellten mit einem Messer. Er erbeutete knapp 5900 Euro – das Ganze dauerte nur etwa eine Minute.

Der Angestellte erkannte die Stimme des Räubers, da der 25-Jährige sich vorher schon mehrfach in dem Sportwettenbüro blicken ließ. Der Täter wurde in der gemeinsamen Wohnung mit Verwandten ein paar Straßen weiter in der Oststadt festgenommen. Auch das erbeutete Geld und das Messer wurden beschlagnahmt. Die Festnahme nahm der Täter gelassen hin. „Aber als ich ihm sagte, dass wir das auch der Ausländerbehörde melden werden, da hat er plötzlich sehr interessiert gewirkt“, erklärte ein Polizist, der als Zeuge aussagte.

Richter Golinski sagte, der Überfall habe „gravierenden Auswirkungen“ auf den Mitarbeiter. Der Angestellte sei wegen psychischer Probleme bis heute krankgeschrieben und müsse vielleicht den Job wechseln.

Urteil und Reaktionen

Auf schweren Raub steht eine Freiheitsstrafe zwischen drei und fünfzehn Jahren. Die Kammer stufte das Ganze wegen der vergleichsweise geringen Folgen als „minderschweren Fall“ ein und blieb mit dem Urteil unter der Forderung der Staatsanwältin. Diese hatte „aus generalpräventiven Gründen“ fünf Jahre und neun Monate Haft verlangt. Verteidiger Sebastian Fitzer hatte die Einstufung als „minderschweren Fall“ angeregt und eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verlangt.

Der Haftbefehl gegen den Mann blieb bestehen. Die Angehörigen des Verurteilten, die den Prozess im Saal weitgehend mitverfolgten, nahmen das Urteil mit ungläubigem Staunen auf.