Ein 66-jähriger Autofahrer aus Neustrelitz ist nach einem Parkplatzrempler wegen Unfallflucht vor dem Amtsgericht in Waren an der Müritz gelandet. Das Gericht stellte das Verfahren gegen eine Geldauflage ein – der Rentner behält seinen Führerschein. Der Fall ereignete sich im November 2025, kam aber erst jetzt zur Verhandlung.
Parkplatzrempler mit Folgen
Geschädigte ist eine 69-jährige Seniorin aus Fürstenberg/Havel in Brandenburg. Sie wollte gegen 10.11 Uhr in einen Einkaufsmarkt, als ein Zeuge sie darauf aufmerksam machte, dass ein anderes Auto gegen ihre Fahrertür geprallt sei. „Ich lief schnell zurück, sah aber nur noch ein Auto davonfahren“, erklärte die Frau als Zeugin im Gericht. Zurück blieb eine kräftige Delle, deren Beseitigungskosten auf etwa 1500 Euro geschätzt werden.
Der Angeklagte versuchte zunächst, den Vorfall abzustreiten. „Bei meinem Auto piepsten damals plötzlich alle Sensoren“, erinnerte er sich. Eine Rückfahrkamera habe es nicht gegeben. Er habe sofort gestoppt und sei „Gucken gegangen“. „Ich habe aber keinerlei Beschädigungen festgestellt und bin dann losgefahren“, sagte der Mann. Er hatte jedoch nur zum Heck seines eigenen Wagens gesehen, nicht zum Auto der Geschädigten.
Zeuge notiert Kennzeichen
Ein anderer Autofahrer aus einem Dorf bei Neustrelitz stand mit seinem Auto mit Anhänger in der Nähe. „Da habe ich plötzlich einen richtigen Wumms gehört“, sagte der 56-jährige Tatzeuge. Er erkannte den Angeklagten, der nach seiner kurzen Rückwärtsfahrt aus seinem Mazda ausstieg, kurz schaute und dann losfuhr. „Ich habe mir aber die Nummer vom Kennzeichen aufgeschrieben.“ Dadurch konnte die Polizei den Mann schnell ermitteln.
Die Staatsanwaltschaft wollte den Fall per Strafbefehl mit 1250 Euro beenden. Doch der Angeklagte legte Einspruch ein und nahm sich einen Anwalt. Richter Roland Träger machte ihm klar: „Wenn sie diese Beule verursacht haben, hätten sie das auch merken müssen.“ Er drohte mit einem Gutachter, der den Rechtsstreit um weitere 2000 Euro verteuert hätte.
Geldauflage statt Führerscheinentzug
Der Angeklagte räumte schließlich ein, dass es so passiert sein könnte. Er sei auf Führerschein und Auto dringend angewiesen, da er seine pflegebedürftige Mutter regelmäßig zu Medizinern fahren müsse. Das Gericht sah davon ab, den Führerschein einzuziehen – der Mann war weder straffällig noch verkehrsauffällig geworden. Das Verfahren wurde gegen eine Geldauflage eingestellt: 1500 Euro gehen an den Tierschutzverein in Malchow. Die Geschädigte hatte bereits 1500 Euro von der Versicherung des 66-Jährigen erhalten und fährt weiter mit der Beule an der Fahrertür.