Hotelchef fordert flexiblere Regeln für Spritgeld-Zuschuss
Hotelchef fordert flexiblere Regeln für Spritgeld-Zuschuss

Der tägliche Weg zur Arbeit ist für viele Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern zu einer spürbaren finanziellen Belastung geworden. In einem Flächenland sind Arbeitswege von 30 Kilometern und mehr keine Seltenheit. Frank Martens, Direktor des Ringhotels Warnemünder Hof, zahlt seinen rund 70 Mitarbeitern bereits einen Spritkosten-Zuschuss von 50 Euro. Doch das reicht nach seiner Einschätzung nicht mehr aus.

50 Euro Steuervorteil reichen nicht

Arbeitgeber dürfen ihren Angestellten monatlich bis zu 50 Euro steuer- und sozialabgabenfrei als Tankgutschein oder Zuschuss zahlen – auch für den öffentlichen Nahverkehr. Der Warnemünder Hof nutzt diesen Rahmen voll aus. Die Beschäftigten können wahlweise den Benzinkostenzuschuss oder einen Zuschuss zum ÖPNV-Ticket erhalten.

Martens sagt: „50 Euro sind heutzutage gar nichts mehr an der Zapfsäule.“ In der aktuellen Situation würde er gern mehr zahlen. Doch das Gesetz erlaubt keine flexible oder temporäre Aufstockung des steuerfreien Sachbezugs. „Dabei wäre das ein gutes, ergänzendes Instrument zur passgenauen Hilfe.“

Centbetrag macht Zuschuss teurer

Wird die Grenze von 50 Euro im Monat nur um wenige Cent überschritten, wird die gesamte Leistung voll steuer- und beitragspflichtig – für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. „Ich zahle also ungleich mehr und mein Angestellter hat im gleichen Atemzug ungleich weniger in der Tasche“, so Martens.

Grundsätzlich hält er eine Deckelung und Besteuerung solcher Sonderzahlungen für sinnvoll. Unter den aktuellen Umständen würde er gern 100 Euro und mehr auszahlen, um die Belastung an der Tanksäule spürbar zu reduzieren. Einen solchen Betrag müsste er über das Gehalt abwickeln, wodurch die Abgabenlast steigt. Bei 70 Mitarbeitern wolle und müsse er gerecht sein. „Aber das kann wirtschaftlich eigentlich kein Betrieb stemmen in der aktuellen Situation“, so Martens.

Flexiblere Obergrenze gefordert

Der Tankrabatt sei zwar eine schnelle Lösung, um den Druck auf den Einzelnen zu reduzieren, meint der Hotelchef. Aber er funktioniere nach dem Gießkannenprinzip und treffe nicht zielgenau dort, wo es nötig ist. Martens wünscht sich daher eine Anpassung der starren Obergrenze beim steuerfreien Sachbezug – „und wenn es nur temporär ist“. So lande das Geld genau dort, wo es hin soll, und entlaste den Arbeitnehmer direkt, ohne den Arbeitgeber zusätzlich zu belasten. „Als Arbeitgeber wünsche ich mir da einfach mehr Flexibilität in Situationen wie diesen.“