Der tägliche Weg zur Arbeit ist in den vergangenen Monaten weiter zu einer spürbaren finanziellen Belastung für viele Arbeitnehmer geworden. Gerade in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern sind Arbeitswege von 30 Kilometern und mehr längst keine Seltenheit. Frank Martens, Direktor des Ringhotels Warnemünder Hof, direkt an der Ostsee, zahlt seinen 70 Mitarbeitern schon längst einen Spritkosten-Zuschuss in Höhe von 50 Euro. Das ist vielerorts zum wichtigen Instrument der Mitarbeiterbindung geworden. „Aber seien wir mal ehrlich“, sagt er, „50 Euro sind heutzutage gar nichts mehr.“ In dieser Akutsituation würde er gern mehr zahlen. Allein: Es rechnet sich einfach nicht.
50 Euro steuerfrei: Benzinzuschuss für 70 Mitarbeiter
Arbeitgeber dürfen ihren Angestellten monatlich bis zu 50 Euro extra steuer- und sozialabgabenfrei zukommen lassen – beispielsweise in Form von Tankgutscheinen oder Zuschüssen, auch für den öffentlichen Nahverkehr. Das ist mittlerweile ein wichtiges Instrument der Mitarbeiterbindung geworden und soll Arbeitnehmer wie Arbeitgeber entlasten. Der Warnemünder Hof nutzt diesen Rahmen voll aus und zahlt seinen insgesamt rund 70 Beschäftigten wahlweise einen entsprechenden Benzinkostenzuschuss oder gibt etwas zum ÖPNV-Ticket dazu.
Frank Martens würde in der aktuellen Situation gern mehr zahlen, weil sich die 50 Euro bei den momentanen Tankpreisen kaum im Portemonnaie des einzelnen Mitarbeiters bemerkbar machen. Es geht aber nicht. Denn soll der Zuschuss am Ende den Arbeitnehmer wirklich entlasten, würde er ihn als Arbeitgeber finanziell zu stark belasten. Er wünscht sich hier mehr Flexibilität bei der Ausgestaltung des steuerfreien Sachbezugs – zumindest zeitweise. Denn das Gesetz erlaubt aktuell keine flexible oder temporäre Aufstockung in diesem Bereich. „Dabei wäre das ein gutes, ergänzendes Instrument zur passgenauen Hilfe.“
Schon kleine Centbeträge machen Rabatt ungleich teurer
Wird die Grenze von 50 Euro im Monat nämlich nur um wenige Cent überschritten, wird die gesamte Leistung voll steuer- und beitragspflichtig – sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer. „Ich zahle also ungleich mehr und mein Angestellter hat im gleichen Atemzug ungleich weniger in der Tasche“, so Martens.
Grundsätzlich sei eine Deckelung und Besteuerung von derlei Sonderzahlungen natürlich sinnvoll. Unter den aktuellen Umständen allerdings, würde er gern 100 Euro und mehr an seine Angestellten auszahlen, um die Belastung für seine Mitarbeiter an der Tanksäule spürbar zu reduzieren. Doch einen solchen Betrag müsste er über das Gehalt abwickeln und die Abgabenlast steigt. Bei 70 Mitarbeitern wolle und müsse er gerecht sein. „Aber das kann wirtschaftlich eigentlich kein Betrieb stemmen in der aktuellen Situation“, so Martens.
Gießkanne ist nur eine Möglichkeit von vielen
„Sicherlich ist so etwas wie der Tankrabatt erst mal eine schnelle Lösung um den Druck auf den Einzelnen zu reduzieren“, meint der Hotelchef. Aber der Rabatt funktioniere nach dem Gießkannenprinzip und treffe eben nicht zielgenau dort, wo es wirklich nötig ist.
Daher würde er sich zusätzlich eine Anpassung der starren Obergrenze beim steuerfreien Sachbezug wünschen. „Und wenn es nur temporär ist.“ Hier lande das Geld nämlich genau da, „wo es hin soll“ und entlaste den Arbeitnehmer direkt ohne den jeweiligen Arbeitgeber noch über die Zusatzzahlung selbst hinaus weiter zu belasten. „Als Arbeitgeber wünsche ich mir da einfach mehr Flexibilität in Situationen wie diesen.“