Feuerwehr-Zoff in Dargun: Stadtvertreter lehnen Widerspruch ab
Feuerwehr-Zoff: Stadtvertreter lehnen Widerspruch ab

Der Streit um die Feuerwehrstandorte in Dargun geht in die nächste Runde. Die Stadtvertreter haben es mehrheitlich abgelehnt, ihren Beschluss vom Juni zurückzunehmen. Damit bleibt es beim Konzept, dass die Feuerwehr neben Dargun einen zweiten Standort in Stubbendorf/Brudersdorf behält.

Beschluss vom Juni bleibt bestehen

Die Stadtvertreter hatten sich im Juni dafür ausgesprochen, die Feuerwehr an zwei Standorten zu belassen. Sollte sich nach drei Jahren herausstellen, dass dieses Konzept nicht funktioniert, soll der von Bürgermeisterin Jana Böttcher favorisierte Zentralstandort in Dargun umgesetzt werden. Unabhängig davon wollen die Stadtvertreter eine Halle im Darguner Gründerzentrum zum Feuerwehrgerätehaus mit zunächst sechs, später acht Stellplätzen umbauen lassen.

Widerspruch der Bürgermeisterin abgelehnt

Gegen diesen Beschluss hatte die Bürgermeisterin Widerspruch eingelegt. Die Abgeordneten lehnten diesen jetzt mehrheitlich ab: Drei Stadtvertreter stimmten für den Widerspruch, sieben dagegen, einer enthielt sich.

Böttcher hatte ihren Widerspruch unter anderem damit begründet, dass die Stadtvertreter dem Brandschutzbedarfsplan zustimmen, aber vom darin vorgesehenen Zentralisierungskonzept abweichen. Außerdem verstoße es gegen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, wenn Millionen in neue Stellplätze investiert würden, die Technik aber in den Ortsteilen bleibe.

Fördermittel in Gefahr

Ein Umbau der ehemaligen Druckereihalle ist unwahrscheinlich, wenn die Feuerwehr mehrere Standorte behält. In diesem Fall würde Dargun die in Aussicht gestellten 1,4 Millionen Euro Fördermittel nicht bekommen, hatte Innenminister Christian Pegel (SPD) im September bei einem Besuch in Dargun deutlich gemacht. Ohne die Fusion der Standorte würde das neue Gerätehaus zu groß ausfallen, sagte er.

Die Bürgermeisterin hat bereits angekündigt, auch den neuen Beschluss der Stadtvertreter zu beanstanden. Dagegen könnten die Abgeordneten Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. Ob sie diesen Schritt gehen, ist offen.