Abgewählt und abgesichert: So viel Geld erhalten ehemalige Landtagsabgeordnete
Abgewählt und abgesichert: Ehemalige Abgeordnete und ihr Geld

45 Abgeordnete des alten Landtages von Mecklenburg-Vorpommern werden dem neuen nicht mehr angehören – weil sie nicht wieder kandidiert haben, nicht wiedergewählt worden sind oder in zwei Fällen freiwillig auf ihr Mandat verzichten. Im Oktober erhalten sie ein letztes Mal ihre Abgeordnetenbezüge, da ihr Mandat aus der 8. Wahlperiode erst mit der Konstituierung des neuen Landtages erlischt. Danach greifen die Regelungen des Abgeordnetengesetzes, das sowohl Übergangsgeld als auch Altersentschädigung vorsieht.

Kündigungsschutz und Übergangsgeld

Landtagsabgeordnete arbeiten während ihres Mandats nicht für ihren früheren Arbeitgeber und bekommen von ihm kein Entgelt, das Arbeitsverhältnis besteht aber weiter. Paragraf 2 des Abgeordnetengesetzes schützt sie vor einer Kündigung wegen der Annahme oder Ausübung des Mandats – dieser Schutz gilt auch ein Jahr nach Beendigung des Mandats.

Übergangsgeld erhalten ausscheidende Abgeordnete nur unter drei Bedingungen: Sie müssen es binnen eines Monats nach dem Ausscheiden beantragen, sie dürfen nicht bereits die Regelaltersrente erreicht haben und müssen dem Parlament mindestens ein Jahr angehört haben. Christian Geier, der im Juli 2026 für Sebastian Ehlers in die CDU-Fraktion nachrückte, hat ebenso wenig Anspruch wie Noah Böhringer, der im März 2026 für René Domke in die FDP-Gruppe kam. Daniel Trepsdorf, seit September 2025 in der Linken-Fraktion, hat mehr Glück.

Wer mindestens ein Jahr im Landtag saß, erhält für drei Monate 90 Prozent der Abgeordnetenentschädigung – aktuell 6696,40 Euro monatlich. Bei mindestens zweijähriger Zugehörigkeit werden für weitere neun Monate 70 Prozent gezahlt, also 5208,31 Euro. Bei mindestens fünf Jahren gibt es auf Antrag für weitere 24 Monate 50 Prozent, das sind 3720,22 Euro. Erwerbseinkünfte, Bezüge aus Bundestag oder Europaparlament sowie Renten werden auf das Übergangsgeld angerechnet.

Altersentschädigung: Staffelung und Höchstgrenze

Abgeordnete, die mindestens ein Jahr dem Landtag angehörten und das Regelaltersrentenalter erreicht haben, erhalten eine Altersentschädigung. Auf Antrag kann sie laut Paragraf 17 des Abgeordnetengesetzes schon bis zu fünf Jahre vor der Regelaltersgrenze gewährt werden – relevant für Abgeordnete der Jahrgänge 1960 bis 1964 wie Andreas Butzki (SPD), Thomas Diener (AfD), Eva-Maria Schneider-Gärtner (fraktionslos) und Torsten Renz (CDU). Wer bereits vor 2006 mindestens vier Jahre im Landtag saß, erhält die Entschädigung ab dem 60. Lebensjahr – das trifft auf Torsten Koplin (Linke, Jahrgang 1962) zu.

Die Altersentschädigung beträgt für die ersten fünf Jahre vier Prozent der Abgeordnetenentschädigung (297,61 Euro), für die Jahre sechs bis zehn 3,5 Prozent (260,41 Euro), für das elfte bis 20. Jahr drei Prozent (483,62 Euro) und ab dem 21. Jahr zwei Prozent. Funktionszulagen für Präsidiumsmitglieder, Fraktionsvorsitzende und Parlamentarische Geschäftsführer werden berücksichtigt. Die Höchstgrenze liegt bei 71,75 Prozent der Abgeordnetenentschädigung, also 5338,52 Euro monatlich.

Mit der höchsten Altersentschädigung kann Harry Glawe (CDU, Jahrgang 1953) rechnen, der seit 1994 im Landtag sitzt und von 2011 bis 2021 Minister war. Seine Altersentschädigung wird nach den Staffelungen des Gesetzes berechnet und erreicht voraussichtlich die Höchstgrenze.