Ein Vorfall in Schwerin sorgt für Aufsehen: Der AfD-Landtagsabgeordnete Thomas de Jesus Fernandes hat sich bei der Stimmabgabe zur Landtagswahl am Sonntag selbst gefilmt und das Video in eine AfD-Chatgruppe gestellt. Der Landeswahlleiter Christian Boden sieht darin einen Rechtsverstoß.
Video in Whatsapp-Gruppe geteilt
Das Beweismaterial wurde dem Nordkurier übermittelt. In einer Whatsapp-Gruppe der Schweriner AfD taucht das Video von de Jesus Fernandes auf. Zu sehen ist, wie und wo er seine beiden Kreuze macht. Im Hintergrund hört man Stimmen eines Wahllokals. Im AfD-Chat waren mehr als 50 Teilnehmer. Einige Likes (Daumen hoch) gibt es für das Video.
De Jesus Fernandes war zu dem Zeitpunkt stellvertretender Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion in MV. Er räumt den Vorfall gegenüber dem Nordkurier ein. „Ich habe gedacht, das ist eine interne Gruppe“, sagt er. „Das war ein Fehler. Kommt nicht wieder vor.“
Rechtslage nach Paragraf 32
Die Stimmabgabe muss geheim bleiben. Nach Paragraf 32 der Landes- und Kommunalwahlordnung MV dürfe in der Wahlkabine nicht fotografiert oder gefilmt werden, erklärt Landeswahlleiter Christian Boden dazu. „Wenn Herr de Jesus Fernandes sich bei der Stimmabgabe unbemerkt vom Wahlvorstand gefilmt hat, liegt ein Rechtsverstoß vor.“ Geahndet werden könne solches Verhalten aber nur, wenn ein Wahlvorstand es auch bemerkt. In einem solchen Fall hätte der Stimmzettel nicht akzeptiert werden dürfen.
Auswirkungen auf die Wiederwahl
Bei der Landtagswahl am Sonntag wurde der Schweriner nicht wieder in den Landtag gewählt. Er unterlag im Wahlkreis 11 im Landkreis Rostock mit 35,8 Prozent der Erststimmen Stefanie Drese (SPD, 41,2 Prozent). Auf der Landesliste führt ihn die AfD soweit hinten, dass es nicht wieder für den Landtagseinzug reichte.