Der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, dass Menschen mit überstandenem Krebs ihre frühere Erkrankung nach Ablauf medizinisch begründeter Fristen nicht mehr offenlegen müssen. In einer Entschließung fordert die Länderkammer ein Recht auf Vergessenwerden nach Krebs. Betroffene sollen dadurch später keine Nachteile mehr erfahren – etwa bei Versicherungen, Krediten oder einer Adoption.
Länder fordern gesetzliche Regelung
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD), die selbst eine Krebserkrankung überstanden hat, sagte vor der Sitzung des Bundesrats, der Antrag liege ihr ganz besonders am Herzen. „Viele Menschen erkranken jedes Jahr in Deutschland an Krebs. Es ist die Volkskrankheit Nummer zwei.“
Eingereicht hatten den Entschließungsantrag neben Mecklenburg-Vorpommern auch Bremen, Niedersachsen und Thüringen. Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Länder eine entsprechende gesetzliche Regelung auf den Weg bringen.
Keine Pflicht zur Angabe einer früheren Krankheit
Das Recht auf Vergessenwerden besagt grundsätzlich, dass persönliche digitale Daten nicht unbegrenzt verfügbar sein sollen. Dies betrifft insbesondere den Abschluss von Versicherungen und Kreditverträgen, bei denen Betroffene durch die frühere Erkrankung weiterhin Nachteile erfahren können. Auch bei Adoptionen könnten überwundene Krebserkrankungen eine Rolle spielen, da der Gesundheitszustand der Bewerberin oder des Bewerbers bei der Auswahl berücksichtigt werde.
Medizinisch angemessene Fristen gefordert
Bereits vorhandene Daten müssten nach Ablauf einer medizinisch begründeten Frist gelöscht werden, verlangt die Entschließung. Um Zeiträume zu ermitteln, seien unter anderem Rückfall- und Langzeitrisiken und Kriterien für Heilung und dauerhafte Besserung zu berücksichtigen. Geprüft werden solle ein Recht auf Vergessenwerden auch bei anderen Erkrankungen.
Schwesig hatte ihre Brustkrebserkrankung 2019 öffentlich gemacht. Im Bundesrat sagte sie: „Ich selber habe es erlebt, was es bedeutet, die Diagnose Krebs zu bekommen, was es bedeutet, dagegen anzukämpfen, und dass Krebs nicht gleich Krebs ist, sondern es oft die Möglichkeit gibt, auch wieder gesund zu werden.“ Dann sei es wichtig, dass man die Erkrankung nicht dauerhaft überall angeben müsse. Vor allem junge Menschen, die als Kinder oder Jugendliche an Krebs erkrankten, würden darunter leiden, ihr Leben lang die Erkrankung angeben zu müssen. „Und deshalb setze ich mich für das Recht auf Vergessenwerden der Krebserkrankung ein.“