„Horrorhaus“ in Schwerin hat neuen Eigentümer – Stadt erhält mehr Handhabe gegen Schrottimmobilien
„Horrorhaus“ in Schwerin hat neuen Eigentümer – Stadt erhält mehr Handhabe

Das Bundeskabinett hat einen Aktionsplan verabschiedet, der Kommunen mehr Handhabe im Vorgehen gegen sogenannte Schrottimmobilien geben soll. In Schwerin sorgt derweil eine positive Nachricht für Aufsehen: Das als „Horrorhaus“ bekannte Gebäude in der Ziolkowskistraße hat einen neuen Eigentümer. Dieser ist nach Angaben der Stadt bestrebt, die Mängel zu beheben.

Neuer Eigentümer will Mängel beheben

Laut Stadt hat ein Eigentümerwechsel stattgefunden. Die neue Eigentümerseite sei bestrebt, die Mängel zu beheben, es bestehe Kontakt zwischen der Unteren Bauaufsichtsbehörde und dem neuen Eigentümer, sagte Stadtsprecherin Michaela Christen.

Das „Horrorhaus“ in der Ziolkowskistraße hatte in der Vergangenheit für Negativschlagzeilen gesorgt, etwa durch massive Missstände wie Fäkalienstaus im Keller oder überlaufende Toiletten. Gegen diese Zustände ging die Stadt vor. Als eine Ordnungsverfügung nicht umgesetzt wurde, erfolgte dem Rathaus zufolge ein Zwangsgeldfestsetzungsbescheid, gegen den der Eigentümer allerdings Widerspruch einlegte.

Bundesweiter Aktionsplan gegen Schrottimmobilien

Das Bundeskabinett verabschiedete vergangene Woche einen Aktionsplan, der sich vor allem gegen den betrügerischen Bezug von Sozialleistungen richtet. Kommunen sollen beispielsweise mehr Handhabe im Vorgehen gegen sogenannte Schrottimmobilien bekommen. Dabei handelt es sich häufig um heruntergekommene Häuser und Wohnungen, für die Vermieter überhöhte Mieten verlangen – bezahlt vom Jobcenter.

Nach Schätzungen des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) gibt es in Norddeutschland rund 300 Schrottimmobilien. Fälle wie etwa aus NRW von Sozialbetrug in Schrottimmobilien sind der Stadtverwaltung in Schwerin nicht bekannt geworden. Auch die Immobilie in der Ziolkowskistraße lasse sich damit „nur bedingt“ vergleichen, hieß es auf Anfrage aus dem Rathaus.

Fraktion UB/FDP fordert konsequente Umsetzung

Die Möglichkeit für ein schärferes Vorgehen gegen Schrottimmobilien stößt bei der Schweriner Fraktion Unabhängige Bürger/FDP auf offene Ohren. Deren Vorsitzender Manfred Strauß spricht sich dafür aus, die von der Bundesregierung geplanten neuen Möglichkeiten auch konsequent umzusetzen. „Die Verordnung ist gut und muss konsequent durchgezogen werden“, forderte Fraktionschef Manfred Strauß.

Das Thema sei für Schwerin durchaus relevant, auch wenn nicht von einem flächendeckenden Problem gesprochen werden könne. „Es gibt aber einzelne Immobilien, die teilweise seit Jahren leer stehen, verfallen und für das Umfeld zunehmend zum Problem werden“, gibt der Fraktionschef zu bedenken. Genau deshalb hätten die Unabhängigen Bürger (UB) das Thema bereits 2020/21 aufgegriffen.

Mit dem später von der Stadtvertretung beschlossenen Antrag „Bauten- und Grundstückssicherung von Bauruinen in der Landeshauptstadt“ habe seine Fraktion vor fünf Jahren regelmäßige, mindestens halbjährliche Kontrollen der bekannten Bauruinen und bei Bedarf konsequente baurechtliche Maßnahmen gefordert. Konkret benannt worden seien damals unter anderem die Alte Fähre in Mueß, das Alte Jagdhaus Schelfwerder, die ehemalige Bezirksparteischule, das Kur- und Strandhotel Zippendorf, das ehemalige Möbel-Flint-Areal und weitere Problemimmobilien.

Enteignung in Schwerin nicht geplant

Aus Sicht der Fraktion UB/FDP ist die jetzige Initiative des Bundes grundsätzlich sinnvoll. Entscheidend sei aber, dass die Instrumente vor Ort auch tatsächlich angewendet werden, sagte Manfred Strauß. Maßnahmen aus der Vergangenheit hätten hier gute Ergebnisse gezeigt.

Bei bekannten Problemimmobilien sollte die Landeshauptstadt Schwerin frühzeitig prüfen, welches Instrument – Bauordnungsrecht, Denkmalschutzrecht oder Städtebaurecht – jeweils greift, und dieses dann konsequent einsetzen, wünscht sich der Kommunalpolitiker. „Es kann nicht im Interesse der Stadt sein, wenn einzelne Immobilien über Jahre verfallen und dadurch das Umfeld beeinträchtigen.“

Über Enteignungen von Schrottimmobilien wird in Schwerin derzeit nicht nachgedacht. Für Eingriffe in das Eigentumsrecht seien sehr hohe Hürden gesetzt und es sei auch stets eine Entschädigung an die Eigentümer zu leisten, so die Stadtsprecherin. Damit stünde Schwerin mit Haushaltsdefiziten und einer Haushaltsnotlage sicherlich vor finanziellen Herausforderungen, „die nicht oder schwer zu leisten sind“.