In Mecklenburg-Vorpommern gibt es nach Einschätzung des Landesfrauenrates einen erheblichen Nachholbedarf an Plätzen für Frauen, die von Gewalt betroffen sind. „Schutzsuchende Frauen müssen regelmäßig abgewiesen werden, weil kein Zimmer frei ist“, teilte der Landesfrauenrat auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.
Nur etwa 60 Schutzplätze verfügbar
In den landesweit neun Frauenschutzhäusern sind aktuell 153 Plätze erfasst. Diese Zahl umfasst jedoch Betten für Frauen und Kinder zusammen, ohne dies zu kennzeichnen. Tatsächlich stehen in den Frauenschutzhäusern des Landes derzeit etwa 60 Schutzplätze für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder zur Verfügung, so der Landesfrauenrat.
Die Istanbul-Konvention des Europarats zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt sieht vor, pro 10.000 Einwohner eine sichere Unterkunft für eine Familie vorzuhalten. Bei rund 1,57 Millionen Einwohnern bräuchte Mecklenburg-Vorpommern demnach 157 Familienplätze. „Wer stattdessen Betten zählt, erweckt den falschen Eindruck, die Vorgaben der Istanbul-Konvention seien nahezu erfüllt. Tatsächlich fehlen im Land 97 Familienplätze“, kritisiert der Landesfrauenrat.
Unterversorgung im ländlichen Raum
Auch bei den spezialisierten Beratungsstellen gegen Gewalt gibt es unterversorgte Regionen, vor allem im ländlichen Raum. Viele bestehende Einrichtungen arbeiten personell und finanziell an der Belastungsgrenze. Ein Ausbau müsse daher immer mit der Stabilisierung der vorhandenen Strukturen einhergehen.
Neben einem Ausbau des gesamten Hilfenetzes und einer verlässlichen Finanzierung fordert der Landesfrauenrat ein gesellschaftliches Umdenken. „Wir brauchen eine Gesellschaft, die alle Menschen als gleichwertig ansieht, die hinschaut, die aktiv wird und Gewalt nicht als Privatsache abtut.“