Landtagswahl MV: So geht es nach der Wahl weiter
Landtagswahl MV: So geht es nach der Wahl weiter

Die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern ist entschieden, doch für die gewählten Abgeordneten bleibt keine Verschnaufpause. Die politische Arbeit geht unmittelbar weiter: Fraktionen müssen sich formieren, Gespräche über eine Regierung beginnen.

Erste Schritte nach der Wahl

Am Montag werten die Parteien das Wahlergebnis aus. Am Abend tagen die Landesvorstände, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Einen Tag später kommen die neu gewählten Abgeordneten erstmals in ihren Fraktionen zusammen. Die AfD will dabei direkt ihre Führungsspitze wählen, wie ein Sprecher ankündigte. Andere Fraktionen wollen sich nach eigenen Angaben zunächst treffen, ohne Ämter zu vergeben. Bei der SPD kommen sowohl Mitglieder der alten Fraktion als auch die Neugewählten im Schweriner Schloss zusammen.

Erste Landtagssitzung und Regierungsbildung

Die Landesverfassung schreibt vor, dass der Landtag spätestens 30 Tage nach der Wahl zu seiner ersten Sitzung zusammentreten muss. Traditionell hält das älteste Mitglied als Alterspräsident eine Rede, anschließend wird das Präsidium gewählt. Seit 2019 ist Birgit Hesse (SPD) Landtagspräsidentin, ihre Stellvertreterinnen sind Beate Schlupp (CDU) und Elke-Annette Schmidt (Linke).

Bei der Regierungsbildung bietet üblicherweise der Wahlsieger den anderen Parteien Sondierungsgespräche an. Dabei wird ausgelotet, ob es inhaltliche Gemeinsamkeiten gibt. Nach den Sondierungen entscheiden die Parteien, mit wem sie Koalitionsverhandlungen aufnehmen. Diese können mehrere Wochen dauern und legen die Ziele für die fünfjährige Wahlperiode fest. Ziel ist eine stabile Regierung mit einer Mehrheit der Sitze.

Wahl des Ministerpräsidenten

Der Landtag wählt den Ministerpräsidenten in geheimer Abstimmung, spätestens vier Wochen nach der ersten Sitzung. Nötig ist die absolute Mehrheit aller Abgeordneten. Der Regierungschef ernennt in der Regel noch am selben Tag die Minister, die meist aus den Koalitionsparteien stammen.

Scheitert die Wahl, beschließt der Landtag innerhalb von zwei Wochen über seine Auflösung – auch dafür ist die absolute Mehrheit erforderlich. Wird die Auflösung nicht beschlossen, findet am selben Tag eine neue Wahl statt, bei der die einfache Mehrheit genügt.