Landtagspräsidenten-Wahl in MV: Politik-Experte sieht Klärungsbedarf
MV-Landtag: Experte sieht Klärungsbedarf bei Präsidentenwahl

Bei der konstituierenden Sitzung des neuen Landtags in Mecklenburg-Vorpommern am Dienstag (20. Oktober) steht die Wahl des Landtagspräsidenten an. Die AfD ist bei der Landtagswahl am 20. September mit 38,2 Prozent der Stimmen stärkste Kraft geworden und stellt mit 32 von insgesamt 71 Abgeordneten die größte Fraktion.

Dennoch dürfte ihr Kandidat Carlos Rodrigues bei der Wahl keine Mehrheit finden. Die SPD hat erneut die bisherige Amtsinhaberin Birgit Hesse nominiert. Gemeinsam verfügen SPD, Linke und Grüne über 39 Sitze.

Konvention ohne Rechtsanspruch

Dass die stärkste Fraktion traditionell den Landtagspräsidenten stellt, ist ein verbreiteter parlamentarischer Brauch. Einen rechtlich garantierten Anspruch auf das Amt begründet diese Konvention allerdings nicht: Der Präsident wird vom Parlament gewählt und benötigt dafür eine Mehrheit. Die Wahl ist für den Auftakt der neuen Wahlperiode am Dienstag vorgesehen.

Prof. Dr. Christian Stecker von der Technischen Universität Darmstadt sieht in der absehbaren Nichtwahl des AfD-Kandidaten dennoch eine Entscheidung, die politisch begründet werden müsse. Im Nordkurier betont der Politikwissenschaftler, dass die bisherige Praxis keineswegs mit einem verbindlichen Wahlanspruch gleichzusetzen sei. Zugleich dürfe die Abweichung von einer langjährigen parlamentarischen Konvention nicht ohne nachvollziehbare Begründung bleiben.

Experte fordert sachliche Gründe

„Dass die stärkste Fraktion den Landtagspräsidenten stellt, ist eine gängige parlamentarische Konvention, die über Jahrzehnte praktiziert wurde – bis zum Aufkommen bzw. Erstarken der AfD“, erklärt Stecker. Die Konvention ersetze keine freie Wahl. Der Präsident müsse das gesamte Parlament vertreten und die Rechte sämtlicher Abgeordneter unparteiisch schützen.

Stecker hält es für legitim, einen Kandidaten abzulehnen, wenn begründete Zweifel an dessen Bereitschaft bestehen, das Amt unparteiisch auszuüben. Eine solche Entscheidung müsse sich jedoch an konkreten Anforderungen an die Amtsführung orientieren. „Die bloße politische Unerwünschtheit seiner Partei wäre dagegen eine schwache Begründung“, sagt der Politikwissenschaftler.

Verdacht auf politische Unerwünschtheit

Wer eine lange praktizierte Konvention durchbreche, müsse öffentlich darlegen, welche sachlichen Gründe gegen einen Kandidaten sprächen. Dabei dürften die Maßstäbe nicht nur für die AfD gelten, sondern müssten gleichermaßen an Kandidaten anderer Parteien angelegt werden.

Für Mecklenburg-Vorpommern sieht Stecker Anlass, die Gründe für den Umgang mit der AfD genauer zu hinterfragen. Der Partei sei bereits in der vergangenen Wahlperiode ein Vizepräsidentenposten im Landtagspräsidium verwehrt worden. Zugleich sei die AfD in Mecklenburg-Vorpommern nicht vom Verfassungsschutz eingestuft, was in anderen Bundesländern häufig als Argument bei der Ablehnung von AfD-Kandidaten angeführt werde. „Es besteht zumindest der Verdacht, dass es um politische Unerwünschtheit geht, wenn ein AfD-Kandidat für das Amt des Landtagspräsidenten abgelehnt wird“, sagt Stecker dem Nordkurier.

Strategie könnte Polarisierung verschärfen

Der Politikwissenschaftler ordnet den Konflikt auch strategisch ein. „Der AfD die parlamentarischen Gepflogenheiten zu verweigern ist wohl eher die Fortsetzung der Strategie der ‚Frau gegen Blau‘, die die Auseinandersetzung mit der AfD zu einem Kampf um die Demokratie stilisiert“, so der Politikwissenschaftler.

Stecker bezweifelt, dass sich auf diesem Weg Wähler von der AfD zurückgewinnen ließen. Stattdessen würden vor allem Stimmen im Lager der AfD-Gegner gebündelt. Zugleich könne die Strategie die gesellschaftliche Polarisierung verschärfen.

Der Experte warnt davor, dass sich die politische Auseinandersetzung zunehmend in unversöhnliche Gegensätze aufteile: „Auch wenn man sich dabei regelmäßig auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt beruft, ist die Strategie geeignet, die Spaltung der Gesellschaft in ‚Menschenfeinde‘ versus ‚Volksverräter‘ weiter zu vertiefen.“

Die Wahl des Landtagspräsidenten wird damit zu mehr als einer reinen Personalentscheidung. Sie berührt das Verhältnis zwischen parlamentarischen Traditionen, freier Wahlentscheidung und dem Anspruch, die Rechte aller Abgeordneten unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit zu schützen. Für Stecker ist entscheidend, dass eine Abweichung von der bisherigen Praxis nachvollziehbar begründet wird und die gleichen Maßstäbe für alle politischen Kräfte gelten.