In den Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns gelten ab sofort neue Regeln für Angler und Berufsfischer. Insbesondere für Hecht, Barsch und Meerforelle werden die Vorgaben verschärft. Mit der Änderung der Küstenfischereiverordnung will das Land wichtige Fischbestände langfristig sichern und zugleich den Schutz von Meeressäugern verbessern. Grundlage sind nach Angaben des Umweltministeriums wissenschaftliche Untersuchungen sowie Gespräche mit Fischerei- und Umweltverbänden. Zuletzt war die Verordnung 2022 geändert worden.
Hechte zwischen 60 und 90 Zentimetern
Hintergrund der neuen Vorgaben ist unter anderem die Entwicklung des Hechtbestands in den Boddengewässern. Angler hatten bereits seit 2014 über rückläufige Fänge berichtet. Seit 2019 wurde die Entwicklung der Bestände wissenschaftlich untersucht. Für Hechte gilt nun ein sogenanntes Entnahmefenster. Das bisherige Mindestmaß wird auf 60 Zentimeter angehoben. Gleichzeitig gilt für die Handangelfischerei und für lebend in Reusen gefangene Hechte eine Obergrenze von 90 Zentimetern. Größere Tiere sollen damit geschützt werden, weil sie für die Fortpflanzung besonders wichtig sind. Freizeitangler dürfen zudem nur noch einen Hecht pro Tag fangen und behalten. Nach Angaben des Umweltministeriums fehlen dem Boddenhecht unter anderem geeignete Laichgebiete.
Zustimmung vom Landesanglerverband MV
Der Präsident des Landesanglerverbandes Mecklenburg-Vorpommern (LAV MV) Bernd Dickau äußert Zustimmung: „Damit wird eine Familie über das Wochenende satt“. Die Größenbeschränkung beim Hecht sei ein gutes Maß, da der Durchschnittshecht eine Größe von circa 70 Zentimeter habe. Im Großen und Ganzen käme der Verband allein mit der Fangbegrenzung von einem Hecht sehr gut klar. Auch eine Begrenzung auf 15 Barsche pro Tag und Angler sei in Ordnung. Man wolle nicht, dass die Bestände geplündert werden. Dafür sei es gut, wenn man Maß hielte. Jeder Angler könne dazu beitragen die Bestände zu schonen und zu schützen, so Dickau.
Thünen-Institut begrüßt Fangregeln
Ähnlich äußert sich auch Wissenschaftler Harry Strehlow vom Thünen-Institut. Rund 400 Arbeitsplätze hingen vom Hechtangeln ab. Das schaffe einen Mehrwert, der berücksichtigt werden müsse. Etwa die Hälfte der Hechtentnahmen entfielen auf Angler, die andere Hälfte auf Berufsfischer. Es gebe aber auch einen Rückgang von Wasserpflanzen. Dadurch sei der verfügbare Lebensraum zum Aufwachsen, laichen und zum Verstecken kleiner geworden. Auch dies seien Bedingungen, die für den rückläufigen Hechtbestand verantwortlich seien. Der Hechtbestand sei immer noch rückläufig und erhole sich nicht mehr so schnell. Strehlow sagt: „Der Hechtbestand wird sich voraussichtlich auf einem niedrigeren Niveau, als von vor zehn Jahren einpendeln. Und deswegen ist die beschlossene Maßnahme sehr sinnvoll.“
Fanglimit für Barsche, keine Schonzeit für Steinbutt
Auch für Barsch und Meerforelle ändern sich die Regeln. Bei Meerforellen steigt das Mindestmaß auf 48 Zentimeter. Für Barsche wird in der Freizeitfischerei erstmals ein Tagesfanglimit eingeführt. Pro Person dürfen höchstens 15 Barsche am Tag gefangen und mitgenommen werden. Eine weitere Änderung betrifft den Steinbutt. Die bisher im Landesrecht festgelegte Schonzeit entfällt. Mecklenburg-Vorpommern passt seine Regelungen damit an das geltende EU-Fischereirecht an.
Mehr Schutz für Kegelrobben und andere Meeressäuger
Mit der neuen Verordnung sollen außerdem Kegelrobben und andere Meeressäuger besser geschützt werden. Hintergrund sind unter anderem gehäufte Totfunde von Kegelrobben im Jahr 2024. Die Fischereibehörde bekommt deshalb zusätzliche Möglichkeiten, räumlich und zeitlich begrenzte Vorgaben für die Fischerei zu erlassen. Sie kann außerdem Anforderungen an Fanggeräte festlegen. Auch die Regelungen für die Reusenfischerei werden angepasst. Nach Angaben von Umweltminister Till Backhaus (SPD) sollen damit gezielte Maßnahmen möglich sein, wenn dies zum Schutz gefährdeter Arten notwendig ist. Pauschale Verbote seien nicht vorgesehen.