Notfallreform 2027: MV sieht sich gut vorbereitet, AfD zweifelt
Notfallreform 2027: MV bereit, AfD zweifelt

Die Bundesregierung hat die Weichen für eine Notfallreform gestellt, die 2027 die Versorgung medizinischer Notfälle in Deutschland neu strukturieren soll. In Mecklenburg-Vorpommern stößt das Vorhaben auf ein geteiltes Echo: Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) begrüßt die Pläne, die AfD-Landtagsfraktion meldet Zweifel an.

Reform-Elemente in MV schon modellhaft erprobt

Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) nennt die Reform „überfällig“. „Wer medizinische Hilfe braucht, muss schnell dort ankommen, wo ihm am besten geholfen werden kann“, betont sie. MV setze sich bereits seit Jahren für entsprechende Änderungen ein und erprobe wichtige Ansätze in Modellprojekten. Gute Erfahrungen gebe es bei der Zusammenarbeit von Rettungsdiensten und kassenärztlichem Bereitschaftsdienst. Durch eine bessere Vernetzung der Notrufnummer 112 mit der 116117 des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes soll diese Zusammenarbeit nun bundesweit verbindlich gestärkt werden.

Kernstück der Reform ist eine telefonische oder digitale Ersteinschätzung der Patienten. Dabei werden die gesundheitlichen Beschwerden der Anrufer nach einem standardisierten Verfahren bewertet und sie anschließend in die passende Versorgung vermittelt: zum Haus- oder Bereitschaftsarzt und in dringenden Fällen auch weiterhin in die Notaufnahme.

Drese: MV mit richtungsweisenden Erfahrungen

Drese sieht das Land für die Reform gewappnet. Bei der sektorenübergreifenden Notfallversorgung sei MV bereits heute gut aufgestellt. Viele der insgesamt 16 Bereitschaftsdienstpraxen der Kassenärztlichen Vereinigung befinden sich schon an Krankenhausstandorten – eine gute Voraussetzung für die integrierten Notfallzentren, die zum Reformpaket gehören. „Wir zeigen in Mecklenburg-Vorpommern bereits, wie eine moderne Notfallversorgung über Sektorengrenzen hinweg funktionieren kann. Diese Erfahrungen sind richtungsweisend. Jetzt kommt es darauf an, die neuen gesetzlichen Möglichkeiten vor Ort so umzusetzen, dass sie bei den Menschen ankommen“, betonte Drese.

AfD warnt vor immer weiteren Wegen zur Notaufnahme

Enrico Schult, Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion, hat Zweifel daran, dass das gelingt. „Auch die beste Patientensteuerung und Ersteinschätzung hilft nicht viel, wenn die nächste echte Notaufnahme immer weiter entfernt liegt. Darüber können auch die richtigen und längst überfälligen Ansätze nicht hinwegtäuschen“, meint er. SPD, Linke und Grüne hätten sich zwar dazu bekannt, alle Krankenhausstandorte zu erhalten. Das schließe aber nicht aus, dass zentrale Versorgungsangebote wie die Notfallversorgung beschnitten werden. Als Beispiele nennt Schult Crivitz, wo Chirurgie und Orthopädie sowie die bisherige Notaufnahme rund um die Uhr bei der Neuordnung auf der Strecke geblieben sind, und Bützow, wo zum Jahreswechsel die chirurgischen und orthopädischen Stationen sowie die Palliativstation wegfallen sollen. Die verbleibende Erstversorgung leichterer Notfälle im Tagesbetrieb ersetze dieses Angebot keinesfalls.

Wer Patienten schneller zur passenden Behandlung bringen wolle, müsse dafür sorgen, dass diese Behandlung auch schnell erreichbar bleibt. Längere Wege würden Patienten belasten, Rettungswagen samt Personal würden länger bei Transporten gebunden. „Eigenlob ist daher unangebracht, wenn wenig nachvollziehbar bleibt, wie nach dem Abbau von Fachabteilungen und Notaufnahmen die Versorgung zuverlässig gewährleistet werden soll“, so Schult.

Ministerin mahnt auskömmliche Finanzierung an

Auch für Gesundheitsministerin Drese sind noch nicht alle Fragen geklärt. Die notwendigen Vorhalte- und Investitionskosten des Rettungsdienstes müssten dauerhaft gedeckt sein, fordert sie. „Gerade in einem dünn besiedelten Flächenland muss medizinische Hilfe auch nachts und dort verfügbar sein, wo weniger Menschen leben“, betont sie. Dem Gesetzentwurf zufolge soll die Notfallrettung künftig als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung eingestuft werden. Drese erwartet eine verlässliche Finanzierung und eine wohnortnah erreichbare Grund- und Notfallversorgung.