In Schwerin wird darüber diskutiert, ob das zonenübergreifende Parken für Anwohner dauerhaft erlaubt werden soll. Die Regelung, die seit 2024 gilt, soll nach dem Willen der Fraktion Unabhängige Bürger/FDP beibehalten werden.
Hintergrund der befristeten Regelung
Seit mehr als zwei Jahren dürfen Bewohner der Schweriner Innenstadt mit ihrem Bewohnerparkausweis auch in benachbarten Parkzonen parken. Die Ausnahme wurde ursprünglich 2024 eingeführt und von der Stadt bis Ende 2026 verlängert. Grund sind die zahlreichen Baustellen und Sperrungen in der Innenstadt, die die Parkplatzsuche erschweren.
Die Fraktion Unabhängige Bürger/FDP hat auf der jüngsten Sitzung der Stadtvertretung einen Antrag eingereicht, die zonenübergreifende Gültigkeit dauerhaft zu machen. Die Antragsteller argumentieren, dass die starre Zuordnung an den Grenzen der Parkzonen für viele Anwohner nicht nachvollziehbar sei.
Argumente der Befürworter
„Ein freier Stellplatz in einer unmittelbar angrenzenden Straße kann trotz gültigen Bewohnerparkausweises oftmals nicht genutzt werden“, so die Antragsteller. Das zonenübergreifende Parken habe sich seit April 2024 bewährt, erleichtere die Parkplatzsuche und vermeide unnötigen Parksuchverkehr.
Ablehnung durch die Verwaltung
Die Stadtverwaltung lehnt den Vorschlag ab. Sie verweist auf die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung, wonach die maximale Ausdehnung einer Bewohnerparkzone 1500 Meter nicht überschreiten soll. Ein dauerhaftes zonenübergreifendes Parken käme einer einzigen großen Bewohnerparkzone gleich und würde die Wege zwischen Wohnung und Parkplatz für viele Bewohner verlängern.
Das Thema ist jedoch nicht vom Tisch. Die Verwaltung weist darauf hin, dass wegen der anhaltenden Bautätigkeit im Innenstadtbereich auch in den kommenden Jahren zahlreiche Bewohnerstellplätze wegfallen werden. Die Ausnahmeregelung werde voraussichtlich mindestens bis Ende 2029 immer wieder zeitweise notwendig sein. Der Antrag wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen.