Ein 49-jähriger Mann mit zahlreichen Vorstrafen muss sich seit dem 22. Oktober 2026 vor dem Landgericht Neubrandenburg verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, am 5. August 2024 in ein Wohnhaus in Rockow bei Möllenhagen eingebrochen zu sein. Der Mann gestand die Tat.
Opfer berichten von anhaltenden Ängsten
Das Paar aus Möllenhagen leidet bis heute unter den Folgen des Einbruchs. Der 46-jährige Hausherr sagte als Zeuge: „Seit dem Einbruch im August 2024 gehe ich jedes Mal erst einmal ums Haus, um zu sehen, dass nicht wieder etwas passiert ist.“ Seine Frau kämpfte bei ihrer Aussage mit den Tränen und hofft, „dass so etwas nie wieder passiert“.
Die beiden wohnen auf einem Gehöft unweit der Bundesstraße 192 im Ortsteil Rockow zwischen Waren und Neubrandenburg.
Angeklagter schildert seine Vorgehensweise
Der Angeklagte, der zuletzt bei Anklam lebte, gab an, seit Jahren unter Spielsucht zu leiden. Diese habe zu mehr als 20 Vorstrafen geführt, darunter Wohnungseinbruchsdiebstähle und Bandendiebstähle in Vorpommern. Seine Schulden beliefen sich zuletzt auf etwa 6000 Euro.
Beim Einbruch in Rockow erbeutete er rund 530 Euro aus einer „Kaffeekasse“ in der Küche. Ein Sparschwein mit Zwei-Euro-Münzen ließ er bei der Flucht zurück. Der maskierte Täter wurde vom Hausbesitzer entdeckt, der früher als geplant von der Arbeit kam. Der Zeuge erinnert sich: „Der Täter hatte etwas in der Hand, dass wie Pfefferspray aussah.“
Fahndung und juristische Einordnung
Der Einbrecher floh zunächst, konnte aber nach Monaten gefasst werden. Entscheidend waren das gemerkte Kennzeichen des Mietwagens sowie Fingerabdrücke an einem Metallstab. Der Angeklagte hatte sich auf der Flucht nach Penzlin, Neubrandenburg, Berlin und schließlich in die Region Anklam abgesetzt.
Die Richterin Johanna Asmussen-Hartmann von der 22. Strafkammer geht davon aus, dass keine Verurteilung wegen räuberischen Diebstahls, sondern wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls infrage kommt. Der Angeklagte entschuldigte sich am Ende bei dem Paar. Während der Hausherr die Entschuldigung annahm, glaubt seine Frau dem Angeklagten nicht.
Die Versicherung hat dem Paar den Schaden am Badfenster und den finanziellen Verlust ersetzt. Dem Angeklagten droht eine weitere Haftstrafe, die Mindeststrafe liegt bei einem Jahr. Ein Urteil soll am 6. November verkündet werden.