Ein 52-jähriger Mann aus Neubrandenburg, der ein Drogenlager für eine Bande verwaltet und selbst mit Rauschgift gehandelt haben soll, akzeptiert seine Haftstrafe nicht. Er hat fristgemäß Berufung gegen das Urteil des Landgerichtes Neubrandenburg eingelegt, wie eine Sprecherin des Amtsgerichtes dem Nordkurier sagte.
Zweieinhalb Jahre Haft wegen Drogenbesitzes
Das Gericht hatte den Mann wegen illegalen Besitzes und verbotenen Handels von Betäubungsmitteln sowie Beihilfe zum Drogenhandel zu zwei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Richterin Tanja Krüske stufte den Angeklagten, der aus der Türsteher-Szene stammt, als „klassischen Bunkerhalter“ für eine größere Gruppierung ein.
Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und acht Monate Haft gefordert. Der Angeklagte hatte eingeräumt, selbst mit „geringen Mengen“ an Drogen gehandelt zu haben, die in seiner Wohnung gefunden wurden. Von dem weitaus größten Teil des Rauschgiftes, das in einem Tresor und einem Kühlschrank in der Garage lagerte, will er „nur gewusst“ haben.
Zoll findet 4,5 Kilogramm Amphetamin
Ende September 2025 hatten Zollfahnder auf dem Grundstück, in dem der Mann in einem villenartigen Mehrfamilienhaus zur Miete wohnt, insgesamt etwa 4,5 Kilogramm Amphetamin in fester und flüssiger Form, Kokain, mutmaßliches Drogengeld in „szenetypischer Stückelung“, Cannabis sowie diverse Behälter und Drogen-Utensilien gefunden und beschlagnahmt. Auch mehrere Impfausweise und eine Schreckschusspistole wurden sichergestellt.
Für Erstaunen sorgte, dass die Immobilie einem in der Region bekannten Rechtsanwalt gehört, der als Vermieter fungiert. Dessen Rolle wurde bisher nicht genauer beleuchtet. Bei solchen Drogenmengen sei keine Bewährungsstrafe mehr möglich, hatte die Richterin erklärt und den Antrag der Verteidigung zurückgewiesen.
„Hausmeister“ einschlägig vorbestraft
Der einschlägig vorbestrafte Mann gab an, dort gewohnt und als „Hausmeister“ gearbeitet zu haben, wozu das Heckeschneiden gehörte. Er habe für andere, die das Drogenlager nutzten, nur mal „ein Päckchen rausgegeben, wenn jemand vorbeikam“. Als Gegenleistung für „Hausmeisterdienste“ habe der Vermieter-Anwalt ihn in Gerichtssachen vertreten.
Das Verfahren wurde von einem umfassenderen Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Stralsund gegen eine größere Drogenbande im Osten von Mecklenburg-Vorpommern abgetrennt. Mit einem Berufungsprozess am Landgericht Neubrandenburg ist etwa Mitte 2027 zu rechnen.