Geschwister vermuten DDR-Skandal: Manja (2) starb nicht im Krankenhaus?
Geschwister vermuten DDR-Skandal: Manja (2) starb nicht?

Vier Geschwister aus der Uckermark zweifeln am Tod ihrer Schwester Manja, die laut Unterlagen 1983 im Krankenhaus Neubrandenburg verstorben sein soll. Sie vermuten eine Zwangsadoption und hoffen auf eine Exhumierung der Grabstelle. Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg bearbeitet den Fall.

Der Unfall und die Ereignisse im Krankenhaus

Manja aus Ringenwalde in der brandenburgischen Uckermark verbrühte sich bei einem Haushaltsunfall. Die Familie brachte das Kind am 8. Mai 1983 ins Krankenhaus nach Templin. „Noch am selben Tag verlegte man sie auf die Intensivstation im Neubrandenburger Krankenhaus“, erzählt Anja Rechlin, die Schwester von Manja.

Das Klinikum habe alle Besuche der Eltern verboten und jede Anfrage abrupt zurückgewiesen. Lediglich die Gemeindeschwester aus Ringenwalde informierte die Eltern über den Gesundheitszustand. Am 4. Juni soll die Zweijährige auf die normale Kinderstation verlegt worden sein. Das Krankenhaus vereinbarte einen Besuchstermin für den 5. Juni, doch dazu kam es nicht mehr. Manja soll in der Nacht aus dem Gitterkinderbett gestürzt und aufgrund einer Hirnblutung und einer Sepsis gestorben sein.

Ungereimtheiten und Widersprüche

Anja Rechlin, die in Hessen lebt, sah 2025 eine Dokumentation über Zwangsadoption in der DDR. „Da machte es Klick. Es gibt so viele Ungereimtheiten im Kontext des angeblichen Todes meiner Schwester.“ Daraufhin begannen sie und ihre Geschwister Diana, Daniela und David zu recherchieren und beauftragten einen Privatdetektiv.

Sie finden den Obduktionsbericht widersprüchlich: Die Verbrennungen seien schwer gewesen, dennoch soll das Kind durch einen Sturz aus dem Kinderbett gestorben sein. Zudem wurden eine Herzkrankheit, ein Tumor in der Milz und eine Fettleber festgestellt, worüber die Eltern nie informiert wurden. Der Bericht lag erst am 6. Juli 1983 vor, die Leiche wurde aber bereits am 10. Juni zur Beerdigung freigegeben.

Fehlende Unterlagen und Behördenprobleme

Die Klinikleitung in Neubrandenburg teilt mit, dass keine Unterlagen mehr vorliegen, weil die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. Auch das Vernichtungsprotokoll wurde vernichtet. Die Meldestelle Templin informierte, dass die Meldekartei von Manja nicht mehr existiert, begründet mit dem zweimaligen Umzug der Familie. Auffällig ist, dass Manja und ihre Großmutter bis auf das Geburtsdatum identische Personenkennzahlen haben.

Die Beerdigung fand laut Familie am Freitag, dem 10. Juni 1983, in Ringenwalde statt. Im Kirchenbuch vermerkte die Kirche jedoch den 13. Juni 1983. Die Familie glaubt an den 10. Juni, gestützt auf Erzählungen der Mutter und eine Danksagung in der Zeitung, die auf den 13. datiert ist.

Exhumierung und weitere Schritte

Die Staatsanwaltschaft in Neubrandenburg bearbeitet den Fall. „Wir warten auf die Freigabe zur Exhumierung der Grabstelle“, erklärt Anja Rechlin. Das Grab wurde bereits eingeebnet, trotzdem könnten sich dort noch Reste befinden. Das Gesundheitsamt in Templin darf wegen der überschrittenen Liegezeit nicht über eine Exhumierung entscheiden.

Im Jahresbericht 2026 der Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur heißt es, dass keinerlei Belege für einen vorgetäuschten Säuglingstod gefunden wurden. Auch der Rechtsmediziner Prof. Dr. med. Klaus Püschel konnte in keinem der untersuchten Fälle den Verdacht bestätigen. Anja Rechlin und ihre Geschwister gehen dennoch davon aus, dass das Grab leer ist oder etwas gefunden wird, das nicht ihrer Schwester zuzuordnen ist. Sie suchen weiter nach Gewissheit und hoffen auf Menschen, die sich erinnern und helfen können.