Anja Rechlin und ihre Geschwister Diana, Daniela und David sind überzeugt, dass ihre Schwester Manja nicht 1983 im Neubrandenburger Krankenhaus gestorben ist, sondern lebt. Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg bearbeitet den Fall und prüft eine Exhumierung der Grabstelle in Ringenwalde.
Unfall und angeblicher Tod im Krankenhaus
Die damals zweijährige Manja aus Ringenwalde in der Uckermark verbrühte sich bei einem Haushaltsunfall. Am 8. Mai 1983 brachten die Eltern sie ins Krankenhaus nach Templin. „Noch am selben Tag verlegte man sie auf die Intensivstation im Neubrandenburger Krankenhaus“, erzählt die 43-jährige Anja Rechlin. Das Klinikum habe alle Besuchsbemühungen der Eltern ignoriert oder verboten. Nur die Gemeindeschwester informierte die Eltern über den Gesundheitszustand des Kindes.
Laut den Eltern soll sich Manja erholt haben und am 4. Juni auf die normale Kinderstation verlegt worden sein. Ein Besuchstermin für den 5. Juni kam nicht mehr zustande. Manja soll in der Nacht aus dem Gitterkinderbett gestürzt sein und an einer Hirnblutung und Sepsis gestorben sein. Die Eltern sahen ihr Kind nie wieder.
Zweifel und Ungereimtheiten
Den Ausschlag für die Recherchen gab eine Dokumentation über Zwangsadoption in der DDR, die Anja Rechlin 2025 sah. „Da machte es Klick. Es gibt so viele Ungereimtheiten im Kontext des angeblichen Todes meiner Schwester.“ Die Familie beauftragte einen Privatdetektiv.
Der Obduktionsbericht, der erst am 6. Juli 1983 vorlag, listet schwere Verbrennungen und Folgeschäden auf. Gleichzeitig soll das Kind durch einen Sturz aus dem Bett gestorben sein. Zudem wurden eine Herzkrankheit, ein Tumor in der Milz und eine Fettleber festgestellt, worüber die Eltern nie informiert wurden. Die Leiche wurde bereits am 10. Juni zur Beerdigung freigegeben, obwohl eine toxikologische Untersuchung noch nicht abgeschlossen sein konnte. Auch kontaktierten weder Staatsanwaltschaft noch Kriminalpolizei die Eltern.
Die Klinikleitung teilt mit, dass keine Unterlagen mehr vorliegen, da die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. „Selbst das Vernichtungsprotokoll hat man vernichtet.“
Unstimmigkeiten bei der Beerdigung
Die Beerdigung soll am Freitag, dem 10. Juni 1983, in Ringenwalde stattgefunden haben. Im Kirchenbuch ist jedoch der 13. Juni 1983 vermerkt. Ein anonymer Bürger aus dem Ort glaubt eher dem Kirchenbuch, da der damalige Pfarrer äußerst gewissenhaft gewesen sei. Die Familie hält aufgrund der Erzählungen der Mutter und einer Danksagung in der Zeitung, die auf den 13. Juni datiert ist, am 10. Juni fest.
Anja Rechlin fragt sich, warum die Eltern den Körper nicht noch einmal sehen durften. Sie vermutet, dass der Staat das Kind wegen „asozialen Verhaltens“ aus der Familie genommen haben könnte. „Meine Mutter war damals 21, noch in einer Ausbildung und nicht verheiratet. Vielleicht Gründe, um das Kind aus der Familie zu nehmen.“
Suche nach Beweisen und politischer Kontext
Der Privatdetektiv Rainer Elsner, ein ehemaliger Polizeibeamter aus Königs Wusterhausen, half bei der Beschaffung von Unterlagen. Es fehlt die Unterschrift der Mutter auf der Todesanzeige, die für die Auszahlung einer Mütterkarte notwendig war. Die Meldekartei von Manja existiert laut Meldestelle Templin nicht mehr, was die Familie für unplausibel hält. Zudem haben Manja und ihre Großmutter bis auf das Geburtsdatum identische Personenkennzahlen.
Die Familie wartet auf die Freigabe zur Exhumierung. Das Grab wurde bereits eingeebnet, aber es könnten sich noch Reste befinden. „Natürlich weiß ich, dass die Chance auf DNA-taugliches Material nach so vielen Jahren eher gering ist. Trotzdem betonen Experten, dass es nicht unmöglich ist.“ Das Gesundheitsamt in Templin darf wegen der überschrittenen Liegezeit nicht über eine Exhumierung entscheiden.
Im Jahresbericht 2026 der Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur heißt es, dass das Forschungsprojekt zu vorgetäuschtem Säuglingstod keine Belege für solche Fälle finden konnte. Der Rechtsmediziner Prof. Dr. Klaus Püschel untersuchte ähnliche Verdachtsfälle mit Exhumierungen und DNA-Vergleichen – ohne Bestätigung. Die SED-Opferbeauftragte wirbt für einen sensiblen Umgang mit den Berichten Betroffener. Im Forschungsprojekt zur Aufarbeitung von Zwangsadoption wurden 1.323 Adoptionsakten aus 18 ehemaligen DDR-Kreisen ausgewertet.
Anja Rechlin und ihre Geschwister hoffen, mit der Öffentlichkeit Menschen zu finden, die sich erinnern. „Vielleicht erinnert sich noch jemand daran, was damals geschah.“