Zufallsfund in Groß Nemerow: Trio wegen Bandenhehlerei verurteilt
Trio wegen Bandenhehlerei verurteilt

Das Amtsgericht Neubrandenburg hat zwei Männer und eine Frau aus der Region südlich von Neubrandenburg wegen gewerbsmäßiger Bandenhehlerei zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt. Der 41-jährige Hauptangeklagte erhielt 23 Monate, seine Frau 15 Monate und ein Bekannter des Paares 18 Monate Haft. Alle Strafen wurden für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig, da die Verurteilten es im Gerichtssaal annahmen.

Geständnisse nach Rechtsgespräch

Die Angeklagten – ein Autoschlosser, seine 30-jährige Frau und ein 56-jähriger Bekannter – hatten zunächst geschwiegen. Nach einem Rechtsgespräch der Anwälte mit Richterin, Schöffen und Staatsanwalt legten sie Geständnisse ab. „Die Männer waren schon immer Hobbyschrauber“, erklärte Anwalt Thomas Weichelt. Anfangs reparierte der 41-Jährige „für Kumpel zum Selbstkostenpreis Autos“, wie er sagte. Das wurde dann immer mehr.

Vom Hobby zum Ersatzteillager

Die Frau recherchierte im Internet nach passenden Ersatzteilen, die über Plattformen wie Ebay besorgt wurden. Der Schlosser mietete zunächst eine alte Halle eines Ex-Rinderhalters in Groß Nemerow, später kamen zwei weitere Hallen hinzu. Die Polizei war durch einen Zufall auf das Lager gestoßen: Am 29. Dezember 2021 war auf dem Parkplatz am Bethanien-Center in Neubrandenburg ein hochwertiges Quad gestohlen worden. Bei der Suche im Januar 2022 fanden die Beamten in Groß Nemerow das Quad und ein ganzes Fahrzeug- und Ersatzteilarsenal.

23 Straftaten und sechsstelliger Schaden

Die meisten Fahrzeuge, vor allem VW- und andere Transporter, waren laut Anklageschrift zwischen Dezember 2020 und Januar 2022 in MV und Brandenburg gestohlen worden. Dem Trio wurden 23 Straftaten vorgeworfen, der Wert der Fahrzeuge und Ersatzteile lag im sechsstelligen Bereich. Die Diebstähle ereigneten sich unter anderem in Neubrandenburg, Mirow, Stavenhagen, Pasewalk, Teterow, Parchim, Schwerin, Templin, Prenzlau, Bernau bei Frankfurt/Oder und Sewekow.

Im Prozess überzeugten die Angeklagten das Gericht, dass sie die Teile zur Ersatzteilgewinnung oder zum Wiederaufbau geordert hatten, aber nicht direkt an den Diebstählen beteiligt waren. „Dass die Autoteile nicht legaler Herkunft waren, haben die Angeklagten geahnt und billigend in Kauf genommen“, gab Weichelt zu. Pro Monat wurde etwa ein Auto wiederhergestellt, schätzte der Hauptangeklagte aus Waren an der Müritz.

Urteil und Auflagen

Die Strafe für den „Kopf der Bande“ fiel höher aus, weil der 41-Jährige zehn Vorstrafen hat, darunter einschlägige Diebstähle. Seine Frau hatte eine Vorstrafe wegen Betruges, der ältere Bastler war straffrei. Das Schöffengericht folgte den Forderungen beider Seiten. Zusätzlich wurden den beiden Männern Geldauflagen auferlegt: Ein Sportverein aus Neubrandenburg und die Rettungshundestaffel erhalten jeweils 500 Euro.