Die offiziellen Messergebnisse des „End of Summer“-Festivals im Kulturpark Neubrandenburg liegen vor. Laut Stadt wurde der erlaubte Beurteilungspegel von 65 Dezibel im Zehn-Minuten-Mittel nicht überschritten. Beim Sonntagsfestival am 13. September wurden um 22 Uhr 64,9 Dezibel am festgelegten Messpunkt Neustrelitzer Straße 11 gemessen. Beim Wincent-Weiss-Konzert erreichte der Beurteilungspegel maximal 60,1 Dezibel.
Anwohner berichten von Vibrationen und lauten Bässen
Eine Bewohnerin des Burg Stargarder Ortsteils Kreuzbruchhof hatte sich über die weite Schallausbreitung beschwert. Die Bässe seien zeitweise so heftig gewesen, dass ihr Balkon vibriert habe. Auch die Liedtexte habe sie deutlich verstehen können: „Man konnte zu allen Texten wunderbar mitsingen, ohne beim Festival direkt anwesend zu sein“, berichtet sie dem Nordkurier.
Eine Bewohnerin des Seniorenwohnens an der Neustrelitzer Straße, rund 700 Meter vom Veranstaltungsort entfernt, meldete ebenfalls Lärm. Die Bässe seien bis in die oberen Etagen der Hochhäuser gedrungen. Sie berichtete von zeitweise vibrierenden Wänden und privat gemessenen Werten von mehr als 70 Dezibel.
Messpunkt und Auflagen im Detail
Die Stadt begründet die Wahl der Neustrelitzer Straße 11 als Messpunkt mit der freien Schallausbreitung. Die Bühne ist von dort etwa 720 Meter entfernt. Die etwas näher gelegenen Pflegeheime würden teilweise durch Wohnhäuser am Badeweg abgeschirmt, die wie ein Schallriegel wirkten.
Die Beschallungsanlage musste nach Angaben der Stadt zu keinem Zeitpunkt heruntergeregelt werden. Die Immissionsschutzbehörde hat die Protokolle geprüft und sieht die entsprechende Auflage als eingehalten an.
Lücke bei der Kontrolle der Geräuschspitzen
Die amtliche Kontrolle ist jedoch nicht vollständig. Neben dem Zehn-Minuten-Mittel hatte die Stadt einzelne Geräuschspitzen auf höchstens 85 Dezibel begrenzt. Die beauftragte Stralsunder Veranstaltungstechnikfirma erfasste diese Maximalpegel jedoch nicht. Daher kann die Stadt nicht sagen, ob die Vorgabe eingehalten wurde.
Für eine Überschreitung des tatsächlich gemessenen Beurteilungspegels gibt es keinen Hinweis. Die beiden Konzerte waren als seltene Ereignisse genehmigt worden, für die höhere Werte gelten dürfen. Auch die betroffenen Anwohner stellen Veranstaltungen im Kulturpark nicht grundsätzlich infrage.