Trickbetrug: Homeoffice kann zur bösen Falle werden
Trickbetrug: Homeoffice kann zur bösen Falle werden

Eine 21-Jährige aus dem Landkreis Vorpommern-Greifswald ist Ende Juli beinahe Opfer eines Trickbetrugs geworden. Auf einer bekannten Jobplattform hatte sie eine Stellenanzeige gefunden, die Homeoffice und guten Verdienst versprach. Zu ihren Aufgaben sollte es gehören, Verfahren zur Eröffnung von Bankkonten zu testen. Die junge Frau eröffnete tatsächlich ein Konto auf ihren Namen – die E-Mail-Adresse dafür hatten ihr die vermeintlichen Arbeitgeber vorgegeben. Anschließend sollte das Konto wieder gelöscht werden, was aber nicht geschah. Stattdessen bekam sie eine Visa-Karte zugeschickt. Sie wurde misstrauisch und ging zur Polizei. Einen finanziellen Schaden hatte sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht erlitten.

Verbraucherzentrale warnt vor professionellen Betrügern

Vor solchen falschen Stellenangeboten warnt jetzt auch die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Die Betrüger arbeiten mittlerweile professionell. „Kriminelle können mittlerweile auf fertige Webseiten, gefälschte Identitäten und technische Infrastruktur zurückgreifen oder diese als Dienstleistung einkaufen“, sagt Verbraucherschützer Stephan Tietz. Auch künstliche Intelligenz erleichtere den Betrug.

Woran man unseriöse Angebote erkennt

Verdächtig kann es werden, wenn sich ein Arbeitgeber erstaunlich wenig für die Fähigkeiten seiner Bewerber interessiert. Zeugnisse? Nicht nötig. Berufserfahrung? Nebensache. Dafür locken hoher Stundenlohn, flexible Arbeitszeiten und hundert Prozent Homeoffice. Das allein macht eine Stellenanzeige noch nicht unseriös. Kommen aber kaum Anforderungen und eine schnelle Zusage hinzu, ist Vorsicht angebracht. Denn häufig interessieren sich die Täter weniger für den Lebenslauf als für persönliche Daten. Ausweiskopien und Bankverbindungen können genutzt werden, um Konten zu eröffnen, Verträge abzuschließen oder Kredite aufzunehmen.

So schützen sich Jobsuchende

Besonders heikel sind Video-Ident-Verfahren. Wer für den angeblichen Arbeitgeber ein Bankverfahren „testen“ oder ein Konto eröffnen soll, könnte bereits mitten in der eigentlichen Masche stecken. Das Konto existiert tatsächlich. Nur der Job existiert nicht. Jobsuchende sollten deshalb prüfen, ob es das Unternehmen tatsächlich gibt und die Stelle auch auf dessen offizieller Internetseite ausgeschrieben ist. Im Zweifel hilft ein Anruf – allerdings über die dort angegebenen Kontaktdaten und nicht über eine Nummer aus der Stellenanzeige. Und eine einfache Regel bleibt: Normalerweise bezahlt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer – nicht umgekehrt. Wer vor Arbeitsbeginn Geld für Schulungen, Software oder Arbeitsmaterial überweisen soll, sollte die Finger von dem Angebot lassen.