Das Urteil gegen einen 51 Jahre alten Mann, der in Prälank bei Neustrelitz seinen Nachbarn mit einer Armbrust getötet haben soll, wird erst am 27. Oktober fallen. Die Kammer um den Vorsitzenden Richter Benjamin Beischer am Landgericht Neubrandenburg vertagte den Prozessabschluss am Dienstag um eine Woche. Auch die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung sollen erst am 27. Oktober erfolgen.
Opfer verblutete nach Bolzenschuss
An diesem Dienstag wurden zwei Sachverständige gehört, die sich zu rechtsmedizinischen und rechtspsychologischen Aspekten äußerten. Rechtsmedizinerin Prof. Dr. Britta Bockholdt erklärte, das 32-jährige Opfer sei nach dem Bolzenschuss in den Hals verblutet. Der Schuss habe Halsschlagadern und eine Vene durchtrennt oder zumindest so schwer verletzt, dass für den aus Serbien stammenden Nachbarn jede Hilfe zu spät gekommen wäre.
Die Rechtsmedizinerin berichtete zudem, bei dem Mann seien am Tatabend im April diesen Jahres Blutalkoholwerte von mehr als 2,5 Promille gemessen worden. Der Atemalkoholgehalt, den Polizisten nach der Tat festgestellt hätten, habe sogar über 2,7 Promille gelegen. Der Angeklagte hatte im Prozess geäußert, er habe zunächst ein Bier getrunken, dann seinem Kumpel beim Renovieren geholfen und nach Rückkehr zehn weitere Biere getrunken.
Kaum Zweifel an der Schuldfähigkeit
Trotzdem sah die Rechtspsychologin Dr. Jana Thomas keine Anhaltspunkte, um grundlegend an der Schuldfähigkeit des Angeklagten zu zweifeln. Einsicht und Steuerungsfähigkeit seien aus ihrer Sicht gegeben gewesen. Die Beurteilung sei allerdings nicht einfach gewesen, weil der Angeklagte ein Gespräch über seine Trinkgewohnheiten verweigert habe. Und die Zeugenaussagen im Prozess sowie aus der Ermittlungsakte hätten ein widersprüchliches Bild ergeben, „wie ich es selten erlebt habe“.
Denn trotz seines erheblichen Bierkonsums und der hohen Alkoholwerte hätten sowohl einzelne Zeugen als auch beteiligte Polizisten erklärt, der Angeklagte sei ihnen am Tattag unauffällig vorgekommen. Andere Zeugen wiederum hätten berichtet, ihn noch nie so besoffen erlebt zu haben. Die Promillewerte würden letztlich also über den Rauschzustand des Beschuldigten am Tatabend wenig aussagen, so die Expertin.
Mit dem Getöteten „irgendwie befreundet“
Der gelernte Zimmermann, der mehr als 20 Jahre in einer Neustrelitzer Baufirma gearbeitet hat, beantwortete am Dienstag noch einige Fragen des Gerichts, des Staatsanwalts und seines Verteidigers. Ja, er sei mit dem Getöteten „irgendwie befreundet“ gewesen, sagte er auf Nachfrage seines Anwalts Uwe Raddatz. Aber trotzdem habe es mit dem 31-Jährigen auch zuvor schon handfesten Streit gegeben. Einmal habe ein Kumpel geschlichtet, einmal habe er vom Nachbarn Schläge mit einem Hammer auf den Brustkorb bekommen.
Am Tatabend habe er beleidigende Anrufe und Sprachnachrichten seines Nachbarn erhalten und dann die Armbrust aus seinem Schuppen geholt, „um mich zu schützen“. Beide trafen dann an der Grundstücksgrenze aufeinander, der später Getötete soll dabei über einen rund 80 Zentimeter hohen Zaun gesprungen sein, hieß es an früheren Prozesstagen. Da habe er „die Armbrust im Affekt hochgerissen und geschossen“, hatte der Angeklagte ausgesagt. Aus welchem Abstand der Bolzen den 31-Jährigen dann in den Hals traf, konnte die Rechtsmedizinerin nicht genau sagen, aber der Schuss sei binnen Minuten tödlich gewesen.