Lubmin: 30 Meter Sandstrand abgebrochen – Land prüft Reparatur
Lubmin: 30 Meter Sandstrand abgebrochen – Land prüft

Im Seebad Lubmin sind schätzungsweise 30 Meter des Sandstrandes abgebrochen. Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU VP) prüft nun den Sachstand und mögliche Reparaturen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern trägt die Kosten, nicht die Gemeinde.

Ursachen: Wind, Eis und Sandbänke

Bürgermeister Axel Vogt macht in erster Linie lang anhaltende Winde für den Strandabbruch verantwortlich. „Nach der länger anhaltenden Eislage im vergangenen Winter konnten wir ab dem Frühjahr 2026, auch über den Sommer, vermehrt Windlagen aus West/Nordwest, mit der Stärke 5, teilweise 6, anhaltend auch mehrere Tage, beobachten. Da die Küste Lubmins geografisch von Südwest nach Nordost verläuft, haben diese Windlagen in einigen Abschnitten erheblich Sand abgetragen“, sagt er dem Nordkurier.

Weil der Abtrag ungleichmäßig erfolgt, entstehen „Buchten“, in denen Strömung und Wind noch mehr Sand abtragen. „Teilweise lagert sich der Sand als ‚Sandbänke‛ vor der Uferlinie wieder ab, was dann zu diffusen Strömungen und Verwirbelungen führen kann und den Abtrag begünstigt“, erklärt Vogt.

Küstenschutzanlage wurde 2019 bis 2021 neu gebaut

Nach den Sturmfluten im Januar 2017 wurde die Küstenschutzanlage Lubmins in den Jahren 2019 bis 2021 komplett neu aufgebaut. Damals wurden die Düne neu modelliert und der Strand neu aufgespült. Da die Strände in Mecklenburg-Vorpommern Landeseigentum sind, hat Vogt eigenen Angaben nach bereits Kontakt zum StALU VP aufgenommen.

Land trägt Kosten für Instandsetzung

Das StALU möchte nun den Sachstand und mögliche Reparaturen prüfen. Das Phänomen ist der Behörde bekannt: „Im Bereich Lubmin treten regelmäßig natürlich bedingte Umlagerungen von Sediment im Strand- und Schorrebereich auf“, erklärt ein Sprecher. Sollte ein „Defizit der Erosionsschutzanlage“ festgestellt werden, sei das StALU grundsätzlich für die Reparatur verantwortlich. Zu den Kosten könne noch keine Angabe gemacht werden, da diese einzelfallabhängig seien. Fest steht: Etwaige Kosten trägt das Land Mecklenburg-Vorpommern, nicht die Gemeinde.