Ein A400M der Luftwaffe ist am Dienstag im Tiefflug über Parchim hinweggeflogen. Augenzeugen berichteten, die Maschine sei trotz dichter Wolkendecke deutlich zu sehen und das Brummen der vier Propeller weithin hörbar gewesen. Auf Videos wirkte es, als ob der Transporter nur knapp über den Baumwipfeln fliegen würde. Die tatsächliche Höhe lag jedoch bei rund 200 Metern, wie die Luftwaffe auf Anfrage mitteilte.
Übungsflug dient der Einsatzbereitschaft
Der Überflug war Teil eines taktischen Trainings der Crews. „Mit Blick auf den Erhalt der Einsatzbereitschaft der Streitkräfte und unter den gegebenen sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen“ sei ein Verzicht auf Tiefflüge nicht möglich, erklärte ein Sprecher der Luftwaffe. Zwar absolvieren Piloten einen Großteil der Ausbildung ressourcenschonend in Simulatoren, doch „die Durchführung von Übungseinsätzen in einem realen Umfeld bleibt dennoch unumgänglich“.
Die Region um Neubrandenburg wird regelmäßig von A400M-Maschinen aus dem Lufttransportgeschwader 62 (LTG) in Wunstorf angeflogen. Dort liegt der ehemalige Fliegerhorst Trollenhagen, der für Landeanflüge und das Training mit Nachtsichtgeräten genutzt wird – besonders geeignet, weil das Gelände nachts nicht beleuchtet ist.
Flughafen Parchim für taktische Verfahren genutzt
Neben Trollenhagen wurde am Dienstag auch der geschlossene Flughafen Parchim für „taktische Verfahren“ angeflogen, so die Luftwaffe. Der A400M ist mit rund 45 Metern Länge das größte Transportflugzeug der Luftwaffe und kann bis zu 116 Soldaten, sechs Geländewagen oder einen Schützenpanzer transportieren. Auch ein Kampfhubschrauber passt in den Laderaum.
Der Transporter dient zudem als „fliegende Tankstelle“: Andere Luftfahrzeuge wie der Eurofighter können bei über 500 km/h im Flug andocken und Treibstoff übernehmen. Diese Manöver sind aus Sicherheitsgründen nur in großen Höhen erlaubt.
Regeln für Tiefflüge eingehalten
Tiefflüge sind in Deutschland werktags von 8 bis 18.30 Uhr bis zu einer Mindestflughöhe von 150 Metern zulässig, ausgenommen Großstädte und bestimmte Industrieanlagen. Die Geschwadersprecherin erklärte, dass die Größe des A400M den Abstand zum Boden geringer wirken lasse, als er tatsächlich ist. Das Luftfahrtamt der Bundeswehr bestätigte nach Auswertung der Flugdaten: Die gesetzlichen und flugbetrieblichen Regelungen wurden eingehalten, die Mindestflughöhe nicht unterschritten.