Im Amt Neustrelitz Land sorgt eine geplante Änderung der Gehölzschutzsatzung für Diskussionen. Die Entschädigung für Ersatzpflanzungen soll von 50 Euro auf 600 Euro steigen. Das hat Auswirkungen auf Grundstückseigentümer, die Bäume fällen wollen.
Neue Regeln für das Fällen von Bäumen
Die Satzung schützt alle holzartigen, langlebigen Pflanzen in bebauten Ortsteilen. Bäume ab einem Stammumfang von 50 Zentimetern dürfen nur mit Genehmigung gefällt werden. Die Vorschläge für die Änderungen kommen aus der Amtsverwaltung.
Die erhöhte Zahlung von 600 Euro beinhaltet künftig eine Gegenleistung: Die Gemeinde übernimmt die Ersatzpflanzung sowie die Pflege und Bewässerung für drei Jahre.
Kritik und Kompromisse in Blumenholz
In der Gemeindevertretung Blumenholz stieß die Änderung zunächst auf Kritik. Es wurde befürchtet, dass niemand mehr Bäume pflanzt, weil hohe Kosten drohen. Bürgermeister Martin Ave sprach sich jedoch für die Änderung aus, um das Fällen von Bäumen zu verhindern.
Ein Kompromissvorschlag sah vor, eine Ausgleichsfläche am Kalksee zu schaffen. Statt auf den Grundstücken nachzupflanzen, sollte dort eine Obstbaumwiese entstehen. Ein weiterer Vorschlag, dass Eigentümer selbst Bäume kaufen und pflanzen können, fand keine Mehrheit. Die Zahlung wird nur fällig, wenn eine Ersatzpflanzung auf dem eigenen Grundstück unmöglich ist.
Unterschiedliche Positionen in Hohenzieritz
Die geänderte Satzung sieht vor, dass gefällte Bäume ab 50 Zentimetern Stammumfang durch junge Bäume mit mindestens 15 Zentimetern Stammumfang ersetzt werden müssen. Ab 150 Zentimetern sind zwei neue Bäume zu pflanzen, ab 250 Zentimetern drei. Blumenholz befürwortete die Satzung schließlich.
In Hohenzieritz wurde die Entscheidung vertagt. Bürgermeister Peter Strobl erklärte, dass die Höhe von 600 Euro kein Problem sei, da eine Firma für Pflanzung und Pflege zu diesem Preis nicht zu bekommen sei. Die Gemeindevertretung stört sich jedoch an den geforderten 15 Zentimetern Stammumfang bei Neupflanzungen. Strobl meint, dass jüngere Bäume mit zwölf Zentimetern besser anwachsen. Zudem soll das Entfernen von Nadelgehölz ohne Genehmigung möglich sein, während die Satzungsänderung dies ab 50 Zentimetern vorsieht.