FKK-Zoff auf Aida-Kreuzfahrtschiff: Paar bekommt Geld zurück
FKK-Zoff auf Aida-Kreuzfahrtschiff: Paar bekommt Geld

Das Landgericht Rostock hat entschieden: Ein Ehepaar aus Dortmund kann wegen eines verkleinerten FKK-Bereichs auf einer Aida-Kreuzfahrt einen Teil des Reisepreises zurückfordern. Die Richter sahen einen Minderungsanspruch von fünf Prozent als gerechtfertigt an. Die Weltreise mit der Rostocker Reederei Aida Cruises hatte laut Gericht 68.600 Euro gekostet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Buchung nach Deckplänen

Das Paar hatte die Reise von November 2025 bis März 2026 bereits im Februar 2024 gebucht. Nach Angaben des Gerichts verfügte das Schiff damals über einen großzügigen FKK-Bereich mit Whirlpool, Dusche und Sonnendach. Gesonderte Angaben zum FKK-Bereich gab es nicht, das Paar orientierte sich an den aktuellen Deckplänen im Internet.

Nach der Buchung ließ Aida das Schiff umbauen. Der bisherige FKK-Bereich wurde zu einem sogenannten Skydeck, das nur Suite-Passagiere nutzen durften. Der neue FKK-Bereich war deutlich kleiner und hatte kein Sonnendach, keine Dusche und keinen Whirlpool mehr.

Gericht sieht Erwartungshaltung

Das Paar forderte eine Minderung um 15.000 Euro und nannte weitere Veränderungen. Das Gericht erklärte, die Kläger hätten bei der Buchung davon ausgehen dürfen, dass der FKK-Bereich so gelegen und bemessen sei, wie in den Deckplänen dargestellt. Diese berechtigte Erwartung müsse der Reiseveranstalter erfüllen. Bei erheblichen Beeinträchtigungen nach der Buchung müsse er vor der Reise darauf hinweisen.

Die volle Forderung von 15.000 Euro lehnten die Richter jedoch ab. Der FKK-Bereich sei nur eines von vielen Unterhaltungsangeboten einer Kreuzfahrt, so die Begründung. Andere genannte Mängel rechtfertigten keine höhere Minderung. Eine Anfrage an Aida Cruises blieb zunächst ohne Antwort.