Die geplante Änderung der Gehölzschutzsatzung im Amt Neustrelitz Land sorgt für Diskussionen. Kernpunkt ist die Anhebung der Entschädigung für Ersatzpflanzungen von 50 auf 600 Euro. Die Gemeindevertretung Blumenholz hat der Änderung zugestimmt, Hohenzieritz hat die Entscheidung vertagt.
Neue Regelungen für Baumfällungen
Die Satzung schützt alle holzartigen, langlebigen Pflanzen in bebauten Ortsteilen. Bäume ab einem Stammumfang von 50 Zentimetern dürfen nur mit Genehmigung gefällt werden. Die Änderungsvorschläge stammen aus der Amtsverwaltung.
Die erhöhte Zahlung von 600 Euro beinhaltet eine Gegenleistung: Die Gemeinde übernimmt die Ersatzpflanzung und kümmert sich drei Jahre lang um Pflege und Bewässerung.
Diskussion in Blumenholz
In der Gemeindevertretung Blumenholz stieß die Änderung zunächst auf Kritik. Es wurde befürchtet, dass niemand mehr Bäume pflanzen würde, wenn hohe Kosten drohen. Bürgermeister Martin Ave sprach sich jedoch für die Änderung aus, um das Fällen von Bäumen einzuschränken.
Ein Kompromissvorschlag sah vor, eine Ausgleichsfläche am Kalksee zu schaffen. Statt auf den Grundstücken nachzupflanzen, sollte eine Obstbaumwiese entstehen. Ein weiterer Vorschlag, dass Eigentümer selbst Bäume kaufen und pflanzen können, fand keine Mehrheit. Die Zahlung wird nur fällig, wenn eine Ersatzpflanzung auf dem eigenen Grundstück unmöglich ist.
Details der neuen Satzung
Gefällte Bäume ab 50 Zentimetern Stammumfang müssen durch junge Bäume mit mindestens 15 Zentimetern Stammumfang ersetzt werden. Ab 150 Zentimetern sind zwei, ab 250 Zentimetern drei neue Bäume zu pflanzen. Die Gemeindevertretung Blumenholz befürwortete die geänderte Satzung.
Hohenzieritz vertagt Entscheidung
In Hohenzieritz wurde die Beschlussfassung vertagt. Bürgermeister Peter Strobl sieht kein Problem mit der Höhe der Ausgleichszahlung, da Pflanzung und Pflege durch eine Firma teurer seien. Die Gemeindevertretung kritisiert jedoch, dass Neupflanzungen einen Stammumfang von 15 Zentimetern haben sollen. Jüngere Bäume mit zwölf Zentimetern würden besser anwachsen.
Zudem soll für das Entfernen von Nadelgehölz keine Genehmigung mehr nötig sein. Die vorgeschlagene Satzungsänderung sieht eine Genehmigungspflicht für Nadelbäume ab 50 Zentimetern Stammumfang vor.