Die Müllgebühren im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte sollen zum Jahreswechsel steigen. Das sieht eine Vorlage der Kreisverwaltung vor, die gegenwärtig in den Ausschüssen des Kreistags beraten wird. Als Erstes diskutierte am Dienstag der Wirtschaftsausschuss über das Thema, dabei winkten Vertreter aller Fraktionen die Vorlage durch. Das letzte Wort hat der Kreistag, der seine nächste Sitzung im Oktober hat.
Kreis verteidigt Preissteigerung
Torsten Fritz, Beigeordneter für Bau und Umwelt, sprach von einer moderaten Preissteigerung, mit der die Gebühren nach einer zwischenzeitlichen Senkung in den Jahren 2025 und 2026 wieder auf das Niveau von 2024 zurückkehren würden. Im Bereich des Restmülls liege die Preissteigerung im Schnitt bei acht Prozent, über alle Tonnengrößen und Abfuhrrhythmen hinweg.
Bisher kostet zum Beispiel eine 60-Liter-Tonne, die einmal im Monat abgeholt wird, 47,28 Euro im Jahr, zusammengesetzt aus Grund- und Entleerungsgebühr. Künftig sollen dafür 51,08 Euro fällig werden. Ein sogenannter Müllgroßbehälter (MGB) mit 1100 Litern, wie er in vielen Neubaugebieten steht, kostet künftig bei dreimaliger Abholung die Woche 10.673,76 Euro statt bisher 9879,84 Euro.
Auch Grünschnitt kostet etwas mehr
Auch für andere Abfälle, die auf den Annahmehöfen kostenpflichtig entsorgt werden müssen, werden höhere Gebühren fällig. Grünschnitt soll ab dem 1. Januar 14,99 Euro pro Kubikmeter statt bisher 14,79 Euro kosten. Für Altholz, allgemeine Bauabfälle sowie Altreifen steigen die Preise ebenfalls moderat. Drastischer wird die Preissteigerung bei teer- und bitumenhaltigen Abfällen, für die künftig 699,82 Euro pro Kubikmeter statt bisher 559,97 Euro fällig werden.
Mehr Geld muss auch bei Nutzung einer Biotonne bezahlt werden, die bisher aber nur in der Stadt Neubrandenburg verpflichtend war. Für eine 80-Liter Biomüll-Tonne, die alle 14 Tage abgeholt wird, sollen künftig pro Jahr 103,08 Euro statt bisher 96,98 Euro fällig sein. Dieses Thema geht allerdings die meisten Landkreis-Bewohner nichts an, der Kreistag hatte sich gegen die flächendeckende Einführung der Biotonne entschieden und setzt stattdessen auf ein freiwilliges Modellprojekt in Neubrandenburg, Demmin, Neustrelitz und Waren. Die Stadtvertreter der Müritz-Metropole hatte sich indes bereits dagegen entschieden.
Rücklagen aus Überdeckungen werden aufgebraucht
Torsten Fritz erläuterte, dass für die Neukalkulation der Abfallgebühren diverse Preissteigerungen zu berücksichtigen gewesen seien. Dabei gehe es unter anderem um Personal-, Sach- und Werkstattkosten. Viel stärker würden aber die stark gestiegenen Kraftstoffpreise zu Buche schlagen. Hier sei auch zumindest kurzfristig keine Entspannung ersichtlich. Die Kosten für die Behandlung von Restabfall und Sperrmüll seien außerdem auch gestiegen, weil für die Abfallverbrennung sogenannte CO2-Emissionszertifikate erworben werden müssten.
Insgesamt sei für die Jahre 2027 und 2028 mit jährlichen Kosten von 53 Millionen Euro kalkuliert worden, für die beiden Jahre davor waren es noch 49 Millionen Euro gewesen, sagte Torsten Fritz. Er verwies zudem darauf, dass aus den Vorjahren noch ein Plus bei den Abfallgebühren von rund 6 Millionen Euro existierte, das mit eingeflossen sei. Sonst wäre die Steigerung bereits deutlicher ausgefallen. „Doch damit sind die Rücklagen aufgebraucht“, warnte Fritz.
Und sein Ausblick auf die Jahre nach dem aktuellen Gebührenzeitraum fiel deutlich pessimistischer aus. Auch in der Kreis-Vorlage heißt es: „Es ist nicht unwahrscheinlich, dass es im Kalkulationszeitraum ab 2029 zu spürbaren Steigerungen der Abfallgebühren kommen wird.“ Denn in absehbarer Zeit sei keine Änderung der Kostenentwicklung zu erwarten und voraussichtlich gebe es dann keine Überdeckungen mehr, um den Anstieg der Abfallgebühren zu begrenzen.
Auch Abfallwirtschaftssatzung wird angepasst
Auch die Abfallwirtschaftssatzung soll zum 1. Januar 2027 in einigen Paragrafen angepasst werden. Hierbei geht es nach Angaben der Kreisverwaltung unter anderem um die Klarstellung, dass auch biologisch abbaubare Kunststoffbeutel nicht in den Biomüll gehören. Auch das maximale Bußgeld wurde angepasst: War bisher von 50.000 Euro Strafe für Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Abfallentsorgung die Rede, liegt die Höchstgrenze künftig bei 1000 Euro. Hier habe man sich an die Kommunalverfassung anpassen müssen, erläuterte Umweltamtsleiterin Silke Machnicki.
Wie geht es mit den Alttextilien weiter?
Außerdem werden Alttextilien und Altschuhe als sonstige Abfälle, die auf Wertstoffhöfen abgegeben werden können, mit in die Satzung aufgenommen. Hiermit trage man dem Umstand Rechnung, dass eine Vielzahl von Altkleider-Containern im Kreisgebiet abgebaut worden sei, sagte Machnicki. Auf allen Annahmehöfen seien hingegen inzwischen Kapazitäten für die Abgabe dieser Textilien aufgebaut worden.
Ausschussmitglied Edgar Kliewe (CDU) wies allerdings darauf hin, dass gerade im ländlichen Raum die Annahmehöfe weit entfernt seien. Da sei es eher unwahrscheinlich, dass Menschen mit ihren Alttextilien durch die Gegend fahren. Er bat deshalb, zu prüfen, ob nicht ähnlich wie beim Schadstoffmobil ein- oder zweimal im Jahr eine mobile Sammlung dieser Altkleider erfolgen könne. Ansonsten sei zu befürchten, dass diese Wertstoffe zunehmend im Restmüll landen.