Das Verwaltungsgericht Schwerin hat entschieden: Das Amt Klützer Winkel darf die Zweitwohnungssteuer in den Gemeinden nicht rückwirkend erhöhen. Die neuen Satzungen sind unwirksam, das Verwaltungshandeln rechtswidrig.
Rund 2.300 Bescheide betroffen
Viele Hauseigentümer im Ostseebad Boltenhagen hatten vor fast zwei Jahren erneut Bescheide vom Amt erhalten. Darin wurden sie aufgefordert, rückwirkend für vier Jahre Zweitwohnungssteuer nachzuzahlen. Grundlage waren geänderte Satzungen. Die Hausbesitzer legten Widerspruch ein und klagten gegen die neuen Steuerbescheide.
Nach Angaben von Anwohner Gerhard Bley sollen einige Hausbesitzer rückwirkend hohe vierstellige Beträge zahlen. Bei etwa 2.300 verschickten Bescheiden geht es um mehrere Millionen Euro.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Gericht stellte fest, dass die Bescheide ohne besondere, gesetzlich vorgesehene Gründe nicht mit Rückwirkung geändert werden dürfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Amt Klützer Winkel hat Berufung eingelegt, das Oberverwaltungsgericht wird sich erneut mit dem Fall befassen.