Die geplante Änderung der Gehölzschutzsatzung im Amt Neustrelitz Land sieht vor, die Entschädigung für Ersatzpflanzungen von 50 auf 600 Euro anzuheben. Die Zahlung soll künftig auch die Pflanzung sowie die Pflege und Bewässerung für drei Jahre durch die Gemeinde umfassen.
Die Satzung regelt, welche Bäume geschützt sind. Unter die Schutzklausel fallen alle holzartigen, langlebigen Pflanzen in bebauten Ortsteilen. Bäume ab einem Stammumfang von 50 Zentimetern dürfen nicht ohne Genehmigung gefällt werden.
Kritik und Zustimmung in Blumenholz
In der Gemeindevertretung Blumenholz stieß die Änderung zunächst auf Kritik. Befürchtet wurde, dass niemand mehr Bäume pflanzt, wenn im Falle einer Fällung hohe Kosten entstehen. Bürgermeister Martin Ave sprach sich jedoch für die Änderung aus. Die Schutzordnung verhindere, dass jeder Bäume fällen könne, wie es ihm beliebt.
Ein Kompromissvorschlag sah vor, eine Obstbaumwiese am Kalksee als Ausgleichsfläche zu schaffen. Ein weiterer Vorschlag, den Baum selbst zu kaufen und zu pflanzen, fand keine Mehrheit. Die Zahlung wird nur fällig, wenn eine Ersatzpflanzung auf dem eigenen Grundstück unmöglich ist.
Regelungen für Ersatzpflanzungen
Die geänderte Satzung sieht vor, dass gefällte Bäume ab 50 Zentimetern Stammumfang durch einen jungen Baum mit mindestens 15 Zentimetern Stammumfang ersetzt werden. Ab 150 Zentimetern sind zwei neue Bäume zu pflanzen, ab 250 Zentimetern drei. Die Gemeindevertretung Blumenholz befürwortete die geänderte Satzung.
In Hohenzieritz wurde die Beschlussfassung vertagt. Bürgermeister Peter Strobl erklärte, dass die Höhe von 600 Euro kein Problem sei, da eine Firma für Pflanzung, Pflege und Bewässerung nicht günstiger arbeite. Die Gemeindevertretung stört sich jedoch an der geforderten Stammumfang von 15 Zentimetern. Jüngere Bäume mit zwölf Zentimetern Umfang würden besser anwachsen.
Zudem soll für das Entfernen von Nadelgehölz keine Genehmigung mehr nötig sein. Die vorgeschlagene Änderung sieht das bei Nadelbäumen ab 50 Zentimetern Stammumfang vor.