Freispruch nach Rehkitz-Tod in Neubrandenburger Gartenanlage
Freispruch nach Rehkitz-Tod in Gartenanlage

Nach dreitägiger Verhandlung am Amtsgericht Neubrandenburg ist ein 33 Jahre alter Mann vom Vorwurf der Tötung eines Rehkitzes freigesprochen worden. Die Beweise reichten nicht aus, um ihm die Tat zweifelsfrei nachzuweisen. Das Gericht sprach ihn im Zweifel zugunsten des Angeklagten frei.

Fahndungsaufruf führte zu falschen Verdächtigungen

Der Fall hatte in Neubrandenburg vor knapp zwei Jahren für Aufsehen gesorgt. Zeugen hatten am 21. Juni 2024 die Polizei gerufen und einen jungen Mann aus ihrer Gartenanlage als Tatverdächtigen benannt. Die Polizei gab dennoch wenige Tage später eine Suchmeldung heraus: Nach einer tödlichen Stichattacke auf ein Rehkitz werde ein Mann mit Dreadlocks gesucht.

Dieser Aufruf führte dazu, dass sich ein junger Mann mit genau dieser Frisur beim Nordkurier meldete. Er berichtete, mehrfach aggressiv angesprochen und fast attackiert worden zu sein – nur wegen seiner Haarpracht. Mit dem getöteten Rehkitz habe er nichts zu tun gehabt.

Angeklagter schwieg zu den Vorwürfen

Der Angeklagte hatte keine Dreadlocks, obwohl er die Frisur früher einmal trug. Der Hauptbelastungszeuge, damals Student an der Hochschule Neubrandenburg, berichtete, der Angeklagte habe das der Polizei auch so gesagt. Der Zeuge und seine Freundin hatten mehrere Parzellen in der Gartenanlage und hielten sich regelmäßig dort auf. Inzwischen wohnen beide in Erfurt und kamen erst am dritten Verhandlungstag Mitte September für ihre Aussagen nach Neubrandenburg.

Der Angeklagte selbst machte keine Aussagen zum Geschehen an jenem Tag. Seine Anwältin erklärte, er habe die vorgeworfene Tat nicht begangen. Das war seine einzige Stellungnahme.

Zeugen schildern den Vorfall

Der Hauptbelastungszeuge (30) und seine Freundin (29) versuchten, sich an das Geschehen zu erinnern. Der 30-Jährige wollte einen Rasenmäher ausborgen und scheuchte dabei eine Ricke mit Kitzen auf. Diese sprangen zwei Gärten weiter. In der Parzelle dahinter sah der Zeuge den Tatverdächtigen mit Sportbogen und Pfeil umhergehen. Auf einen Gesprächsversuch habe dieser nicht reagiert.

Plötzlich hörte der Zeuge den Schrei eines Rehkitzes. Er und ein anderer Gartenbesitzer liefen auf das Kreischen zu, das nach einem dumpfen Geräusch verstummte. Die Freundin des Zeugen hatte derweil aus dem Fenster gesehen und den Angeklagten beobachtet, wie er auf einem Nachbargrundstück ein Rehkitz hochhielt. Das Kitz fanden sie blutend und noch warm, aber nicht mehr atmend, nahe der Gartenlaube auf diesem Grundstück.

Im Zweifel für den Angeklagten

Eine Veterinärmedizinerin erklärte als Sachverständige, dass ein etwa sechs Wochen altes Rehkitz auch durch einen Stoß auf ein Hindernis – also einen Unfall – eine lebensbedrohliche Verletzung erleiden kann. Damit konnte dem Angeklagten eine mögliche Schuld nicht eindeutig nachgewiesen werden. Die Staatsanwältin beantragte daraufhin einen Freispruch, dem die Verteidigerin zustimmte. Richter Manfred Thiemontz sprach den Angeklagten frei. Die Kosten des Verfahrens bleiben beim Steuerzahler.