Gründliche Ermittlungsarbeit von Bundespolizisten hat sich ausgezahlt und führte während eines Gerichtsprozesses in Pasewalk zur Vollstreckung eines Haftbefehls. Nach Angaben von Bundespolizei-Sprecher Igor Weber fand am Dienstagnachmittag am Amtsgericht Pasewalk die Hauptverhandlung gegen einen 38-jährigen rumänischen Staatsangehörigen statt. Ihm wurde das Einschleusen von Ausländern vorgeworfen.
Angehörige zahlen Geldstrafe
„Ermittlungsbeamte der Bundespolizeiinspektion Pasewalk waren zu der Verhandlung als Zeugen geladen. In Vorbereitung der Hauptverhandlung überprüften die Beamten vor Beginn nochmals die Personaldaten im Fahndungsregister. Dabei stellte sich heraus, dass der Mann erst vor fünf Tagen durch die Staatsanwaltschaft Würzburg zur Festnahme mit Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ausgeschrieben worden war“, schildert der Sprecher.
Der Mann hatte eine Geldstrafe in Höhe von 240 Euro sowie 185,40 Euro Verfahrenskosten zu zahlen. Ersatzweise waren sechs Tage Haft festgelegt. Die Geldsummen hätten anwesende Angehörige vor Ort gezahlt, so dass dieser Vorgang abgeschlossen werden konnte. In der Hauptverhandlung wurde der Mann schuldig gesprochen und zu zwei Jahren Haft, ausgesetzt auf Bewährung, verurteilt.
Kontrolle in Pomellen
Igor Weber zufolge wurde am Dienstagvormittag in Pomellen ein 47-jähriger Pole angehalten und kontrolliert. Die Überprüfung habe eine Ausschreibung zur Festnahme bzw. Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Neuruppin aufgrund einer Straftat nach dem Gesetz gegen Doping im Sport ergeben.
Der Mann habe die geforderte Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro, 10 Euro Restgeldstrafe sowie 88 Euro Verfahrenskosten gezahlt und konnte damit eine 20-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.