Wahlplakate: Verwirrung um Starttermin in Neubrandenburg
Wahlplakate: Verwirrung um Starttermin

Vor der Landtagswahl am 20. September hat die Frage nach dem Beginn der Sechs-Wochen-Frist für Wahlplakate in Neubrandenburg für Verwirrung gesorgt. Zunächst galt Sonntag, der 9. August, als Starttermin für die gebührenfreie Plakatierung. Dann berief sich die Stadt auf amtliche Hinweise vom Land Mecklenburg-Vorpommern und erklärte Sonnabend, den 8. August, für zulässig. Nun räumt die Landeswahlleitung ein: Dieses Datum beruhte auf einem „rechnerischen Versehen“ – richtig war doch der 9. August.

Fristberechnung im Amtsblatt

Vom Wahlsonntag am 20. September genau 42 Tage zurückgerechnet, ergibt sich als Beginn der Sechs-Wochen-Frist Sonntag, der 9. August. Dieses Datum hatte auch der Nordkurier in einem früheren Bericht über die Regeln für Wahlplakate genannt. Trotzdem hingen bereits am Freitagabend, dem 7. August, erste Wahlplakate in Neubrandenburg, am Sonnabend waren an mehreren großen Straßen zahlreiche weitere zu sehen. SPD-Kandidat Erik von Malottki warf daraufhin vor allem der AfD einen Rechtsbruch vor.

Auf Nordkurier-Anfrage stellte die Stadt Neubrandenburg die Lage jedoch anders dar: Die bereits am Sonnabend aufgehängten Plakate seien „grundsätzlich nicht zu beanstanden“. Zur Begründung verwies die Verwaltung auf die amtlichen Durchführungshinweise des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Landtagswahl. Darin ist unter Punkt 6.1 ausdrücklich der 8. August als Beginn des sechs Wochen umfassenden Zeitraums genannt.

Versehen in der Wahlleitung

Doch genau diese Angabe war falsch. Die stellvertretende Landeswahlleiterin Margarete Neises-Klinger teilte dem Nordkurier mit, der 8. August beruhe auf einem „rechnerischen Versehen“. Es gelten hier die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs: Bei einer nach Wochen bestimmten Frist komme es auf den entsprechenden Wochentag an – sechs Wochen vor dem Wahlsonntag am 20. September war demnach Sonntag, der 9. August, 0 Uhr.

Das falsche Datum in den Durchführungshinweisen, auf die sich auch die Stadt berufen hatte, habe lediglich der Orientierung der mit der Wahl befassten Stellen gedient und könne den gesetzlich bestimmten Zeitraum gar nicht verändern, erklärte das Ministerium. Nachträglich korrigieren will das Land die Vorschrift trotzdem nicht mehr: Beide Termine seien inzwischen verstrichen, eine Berichtigung habe daher keine praktische Bedeutung. Bei künftigen Wahlen soll die Frist korrekt berechnet werden.

BSW räumt Fehler ein

Fest steht inzwischen, dass zumindest eine Partei sogar vor beiden diskutierten Startterminen mit der Plakatierung begonnen hatte. Das BSW räumte ein, schon am Freitag gegen 19 Uhr bereits rund 110 Plakate im Stadtgebiet angebracht zu haben. Nach einem Hinweis gegen 21 Uhr seien die Arbeiten eingestellt und erst am Sonntagmorgen fortgesetzt worden. Die Partei entschuldigte sich für den Fehler.

Nach Angaben von BSW-Pressesprecher Thomas Schneider waren die ehrenamtlichen Helfer irrtümlich davon ausgegangen, dass wie in Schwerin bereits am Freitag ab 18 Uhr plakatiert werden dürfe. Zweifel seien auch deshalb nicht aufgekommen, weil zu diesem Zeitpunkt bereits AfD-Plakate an der Demminer Straße, im Vogelviertel und an der Woldegker Straße gehangen hätten.

Die AfD ließ dagegen offen, wann ihre Helfer tatsächlich mit dem Plakatieren begonnen hatten. Direktkandidat Robert Schnell beantwortete keine der dazu gestellten Fragen. Er erklärte lediglich, die AfD sei nicht die erste Partei gewesen, die Plakate aufgehängt habe. Außerdem seien AfD-Plakate bis zum Montag beschädigt oder gestohlen und an mehreren Stellen durch Plakate des SPD-Kandidaten ersetzt worden. Bürger hätten ihm Fotos und Videos geschickt; Belege legte er dem Nordkurier jedoch nicht vor.

Unterschiedliche Handhabung in anderen Städten

Dass Sonnabend und Sonntag als Beginn einer sechswöchigen Frist unterschiedlich behandelt werden, ist kein rein Neubrandenburger Phänomen. Vor der hessischen Landtagswahl 2023 betrachtete Darmstadt den Sonntag genau sechs Wochen vor der Wahl als ersten zulässigen Tag und leitete gegen Parteien, die schon am Sonnabend plakatiert hatten, Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Die Stadt Leipzig lässt wiederum Wahlwerbung nach seiner kommunalen Satzung ausdrücklich bereits ab dem 43. Tag vor der Wahl zu – und damit ab Sonnabend, 0 Uhr.